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Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren
Markus Beckedahl berichtet in diesem Beitrag aus Strategiepapieren, die Netzpolitik.org aus dem Verlegerumfeld zugespielt wurden, darunter ein Rundschreiben an die Mitglieder eines internen Arbeitskreises Leistungsschutzrecht. Es nehme Stellung zu vier Verhandlungsrunden mit dem DJV und DJU/Verdi über die Pläne zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Die Verleger äußerten darin Missfallen über die Forderung der Journalisten nach einer hälftigen Beteiligung an den Einnahmen aus dem Presse-LSR und weitere Bedingungen der Gewerkschaften. Auch würden kleine Journalisten-Gewerkschaften Probleme bereiten.
Weiter habe Netzpolitik.org ein Eckpunktepapier für die Anhörung im Bundesjustizministerium im Juni erhalten, dessen erster Punkt laute:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen."
Weiter besage das Eckpunktepapier, dass die Rechte der Urheber nicht beeinträchtigt und möglichst auch Vervielfältigungen auf elektronischen Geräten vom Presse-LSR erfasst werden sollten. Einer großflächigen Erfassung von Nutzerverhalten solle über Beweislastregeln entgegengewirkt werden.