Leistungsschutzrecht: Freie Journalisten sollen künftig für Webangebote zahlen! Am 29. November 2010 - 10:39 Uhr von Redaktion
Der Berufsverband „Freischreiber” nimmt in diesem Beitrag Stellung zu der Nachricht, dass freie Journalisten nicht ohne weiteres von Abgaben des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) ausgenommen werden könnten.
Dies hatte Verdi-Justiziar Wolfgang Schimmel in einem Interview mit dem Fachmagazin „Promedia” (Auszüge bei Carta) gesagt und darauf verwiesen, dass „Journalist” in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichungs sei. Freie Journalisten müssten daher gesonderte Verträge mit den Verlagen abschließen, um nicht mehr zu bezahlen, als sei einnehmen.
Die Freischreiber bezeichen dies als „Nullsummenspiel”, welches einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie für freie Journalisten mit sich bringen würde. Auf diese Weise würden festangestellte Journalisten von einem Leistungsschutzrecht profitieren, freie jedoch nicht oder kaum. Dies laufe auf eine „Spaltung in Journalisten 1. und 2. Klasse” hinaus. Man sei erstaunt, dass die verhandelnden Gewerkschaften dies zuzulassen bereit seien.
Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren Am 2. September 2010 - 9:39 Uhr von Administrator
Markus Beckedahl berichtet in diesem Beitrag aus Strategiepapieren, die Netzpolitik.org aus dem Verlegerumfeld zugespielt wurden, darunter ein Rundschreiben an die Mitglieder eines internen Arbeitskreises Leistungsschutzrecht. Es nehme Stellung zu vier Verhandlungsrunden mit dem DJV und DJU/Verdi über die Pläne zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Die Verleger äußerten darin Missfallen über die Forderung der Journalisten nach einer hälftigen Beteiligung an den Einnahmen aus dem Presse-LSR und weitere Bedingungen der Gewerkschaften. Auch würden kleine Journalisten-Gewerkschaften Probleme bereiten. Weiter
Warum die Freischreiber nicht über das Leistungsschutzrecht verhandeln Am 29. November 2010 - 10:47 Uhr von Redaktion
Der Freie-Journalisten-Verband Freischreiber nimmt hier Stellung zur Frage, warum er sich nicht an den internen Verhandlungen der Presse-Verleger mit den übrigen Journalistenvertretern von DJV und DJU/Verdi beteiligt hat. Die Freischreiber treten einer Darstellung von Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ bei Springer, entgegen. Keese hatte bei einer Veranstaltung gesagt, die Freischreiber hätten kein Interesse an Verhandlungen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) gehabt. Dies nicht zutreffend, vielmehr habe man bestimmte Vorbedingungen für Verhandlungen genannt, so die Freischreiber. Weiter
Leistungsschutzrecht – Gewerkschaftsposition Am 16. November 2010 - 20:40 Uhr von Redaktion
Das Positionspapier der Gewerkschaften Verdi und DJV konstatiert, dass die Erlössituation der Verleger schwieriger geworden sei und Bezahlmodelle online bisher weitgehend gescheitert seien. Die Verleger würden durch ein Leistungsschutzrecht (Presse-LSR) zusätzliche Vergütungen für bislang kostenlos online genutzte Presse-Inhalte erwarten; man sei sich mit den Verlegern einig, dass der Gesetzgeber den Verlagen „die Chance zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung geben sollte”. Ihre Zustimmung zu einem Presse-LSR stellen die Gewerkschaften unter eine Reihe von Bedingungen, darunter in erster Linie eine deutlichere Abgrenzung der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Vergütungsansprüche, eine Beteiligung der Journalisten an den Presse-LSR-Einnahmen im Verhältnis 50:50 und einem Verbot von Buy-Out-Verträgen. Weiter
„Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden Am 31. August 2010 - 13:03 Uhr von John Weitzmann
Robert Schweizer, Burda-Rechtsvorstand, behandelt in diesem umfangreichen Referat viele der Kritikpunkte, die gegen ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Presse-LSR) vorgebracht werden. Er stellt dieses neue Schutzrecht als angemessen dar und meint, alle dagegen vorgebrachten Argumente könnten entkräftet werden. Um eine „Lex Google” gehe es im Grunde nicht. Weiter