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Warum haben Sie Angst vor dem Leistungsschutzrecht – und der Nennung Ihres Namens, Herr Anonymus?
Im Freienblog des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) interviewt Michael Hirschler den Anbieter eines Newsletters, der von der Einführung eines Leistungsschutzrechts (Presse-LSR) betroffen wäre. Der Interviewpartner möchte anonym bleiben. Er erklärt, einen werbefinanzierten Fach-Newsletter anzubieten, der auf neue Beiträge im Netz verlinkt und dafür Überschriften und Artikelanfänge übernimmt.
Der Interviewpartner argumentiert, dass sein Newsletterdienst den Verlagen viele zusätzliche Nutzer bringe, mit denen gerade kleinere, spezialisierte Verlage wiederum bei ihren Werbepartnern punkten könnten. „Somit finanzieren wir indirekt die Journalisten.” Unter den Abonnenten des Newsletters seien auch Redaktionen, von denen noch keine Beschwerden gekommen seien, allerdings Anfragen, ebenfalls in die Quellen aufgenommen zu werden.
Wenn die Belastung für kleine Dienstleister wie den Newsletter-Service wenige hundert Euro überschreite, müssten diese den Betrieb einstellen oder entlassen, was dann auch den Verlagen schade:
„Das Fatale ist, die Verlage würden nach der Einstellung der Pressedienste weniger Besucher auf ihre Webseiten bekommen und dadurch ihre Werbeeinnahmen messbar einbüßen. Unterm Strich wäre das ein Eigentor für die Verlage.”
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