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Wer schützt unsere Leistung vor dem Leistungsschutz?
In einem Blogbeitrag geht Ralf Hagen auf die Frage ein, inwiefern Blogger von einem Presse-Leistungsschutzrecht betroffen sein würden. Er verweist auf die bereits laufenden Klagen von SZ und FAZ gegen den Perlentaucher und den Commentarist und vermutet, ein vergleichbares Portal werde in einigen Jahren von den Verlegern selbst gestartet werden. Das geforderte Snippet-Recht sei schwer vom Zitat abzugrenzen, so dass auch Kurzauszüge in Blogs betroffen sein könnten.
Zudem sei es fraglich, wo beim von den Verlegern geforderten Schutz gegen „gewerbliche Nutzung“ die Gewerbsmäßigkeit beginne. Auch der „kleine Blogger“ drohe dann, mit einem Bein im Gerichtssaal zu stehen. Zweischneidig sieht er den aktuellen Streit in Belgien zwischen den Verlagen und Google. Für Verlage hierzulande sei er eine Warnung; andererseits, meint Hagen, zeige er eine marktbeherrschende Stellung von Google. Sein Fazit: „Das Leistungsschutzrecht gehört nicht in einen ,dritten Korb des Urheberrechts’, dem Leistungsschutzrecht muß der Korb gegeben werden.”
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