Am 8. Dezember 2010 - 12:41 Uhr von Redaktion

iRights.info veröffentlicht und kommentiert den Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Die iRights.info-Redaktion analysiert in diesem Beitrag den ersten durchgesickerten Entwurf für die konkrete gesetzliche Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR). Die Analyse wurde auch über das Medienblog Carta veröffentlicht. Der Entwurf großer deutscher Verleger, der Gewerkschaften DJV und Verdi war iRights.info kurz zuvor zugespielt worden. Sie kommen zu dem Schluss, dass frühere Bedenken gegen ein Presse-LSR bestätigt würden und eine Rechtfertigung für dessen Einführung nicht erkennbar sei. Vielmehr würde ein Fremdkörper im bestehenden Urheberrechtssystem geschaffen, der wiederum nicht hinnehmbare Nebenfolgen auslösen werde.

Unbekanntes Objekt

Die Hauptkritikpunkte am Entwurf sind im Einzelnen,

  • dass die vorgeschlagenen neuen Paragrafen des Urheberrechtsgesetzes keine nachvollziehbare Trennung der gewährten Rechte und ihrer Bewirtschaftung bieten würden,
  • dass der zentrale Begriff „Presseerzeugnis” über das vertretbare Maß hinaus unbestimmt sei,
  • dass die Rechtsposition der Urheber, insbesondere freier Journalisten, zugunsten der Verleger geschwächt werde,
  • dass das Presse-LSR den öffentlichen Diskurs in den Medien in gewissem Maße steuerbar machen und insgesamt der Informationsfreiheit und dem Zugang zu Wissen massiven Schaden zufügen werde,
  • dass wichtige Informationskanäle des Internet im Interesse der Verleger behindert oder aus dem Markt gedrängt werden könnten,
  • dass faktisch ein kostenpflichtiges „Leserecht” und damit eine teilweise Monopolisierung der Alltagssprache drohe, die weit außerhalb der eigentlichen Regelungsmaterie des Urheberrechts liege,
  • dass die Wirtschaft insgesamt und speziell auch öffentliche Haushalte gezwungen würden, Einnahmeverluste der Verleger auszugleichen,
  • dass das vorgeschlagene System kaum umsetzbar sei, ohne eine ganze Reihe von Kollateralschäden zu verursachen.

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