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Urheberrechtsexperten veröffentlichen Erklärung gegen Leistungsschutzrecht
Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht hat heute gemeinsam mit Urheberrechtsexperten eine Erklärung gegen das Presse-Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Die Erklärung wird unterstützt vom Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der GRUR sowie 16 Professoren aus der Fachwelt.
In der Erklärung (PDF) heißt es:
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich
auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt
wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des
Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch
einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen.
Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.
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