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Leistungsschutzrechte für Verleger unter besonderer Berücksichtigung der EU-Datenbankrichtlinie
Petra Allenstein befasst sich in dieser 2004 erschienenen Monografie mit den damals diskutierten Ideen, in Deutschland ein eingeschränktes Leistungsschutzrecht der Presseverleger am Druckbild ihrer Publikationen (nach dem Vorbild des britischen Publisher's Right) einzuführen. Leitfrage ist, ob der Datenbankenschutz aus den §§ 87a ff. Urheberrechtsgesetz nicht bereits faktisch als ein solches Recht angesehen werden kann, wodurch ein weiteres Leistungsschutzrecht entbehrlich würde.
Die offizielle Zusammenfassung aus dem Datenblatt:
„Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht Leistungsschutzrechte für eine Reihe von Werkmittlern, wie z.B. für Tonträger- und Filmhersteller sowie für Sendeunternehmen, vor. In den letzten zwei Jahrzehnten wurden immer wieder Forderungen laut, auch den Verlegern ein derartiges Leistungsschutzrecht zu gewähren, das nach dem Vorbild des britischen Publisher's Right das Druckbild von Printmedien schützen würde. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit das neue Schutzrecht für Datenbankhersteller nach §§ 87a ff. UrhG, welches der Umsetzung der Vorschriften über das Schutzrecht sui generis in der EU-Datenbankrichtlinie dient, als ein Leistungsschutzrecht für Verleger angesehen werden kann und ob dadurch die Einführung eines Verlegerrechts nach dem britischen Vorbild entbehrlich geworden ist.
Aus dem Inhalt: Rechtsstellung des Verlegers vor Umsetzung der EU-Datenbankrichtlinie – Diskussion über die Einführung eines allgemeinen Leistungsschutzrechts für Verleger – Das Vorbild des britischen Publisher's Right – Das Recht des Datenbankherstellers nach §§ 87a ff. UrhG als Leistungsschutzrecht für Verleger.”