Verwandte Beiträge
- Thomas Hoeren: Das Leistungsschutzrecht wäre ein schwerer Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit
- Burkhard Lischka: Ein Leistungsschutzrecht geht an den Problemen der Verlage vorbei
- Christoph Keese: „Finger weg von fremder Leute Eigentum”
- Thomas-Frank Dapp: Geschäftsmodelle an den Wandel anpassen, nicht umgekehrt
- Ansgar Ohly: Fast jeder Urheberrechtler lehnt das Leistungsschutzrecht ab
- Elektrischer Reporter zum Leistungsschutzrecht
- Christian Personn: Verlage benötigen kein eigenes Schutzrecht
Brigitte Zypries: Das Leistungsschutzrecht wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden
Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin und Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion im IGEL-Interview: Der Beschluss der Koalitionsauschusses sei schon wieder obsolet, in dieser Legislaturperiode werde kein Gesetzentwurf mehr kommen. Ein Leistungsschutzrecht lasse sich auch nicht sinnvoll umsetzen, weil es zu viele Schwierigkeiten berge.
Vera Linß: Hat Sie der Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht jetzt auf den Weg zu bringen, überrascht?
Foto: studio kohlmeier
Brigitte Zypries: Es hat mich zum einen überrascht, weil zuvor gar nicht abzusehen war, wie sich das Justizministerium nun eigentlich zur Festlegung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, verhält. Es hat mich vor allen Dingen aber auch deshalb überrascht, weil in dem aktuellen Beschluss des Koalitionsausschusses außer dem Leistungsschutzrecht überhaupt kein anderes Problem des Urheberrechts angegangen wird.
Wir haben ja zahlreiche Themen im Rechtsausschuss liegen, teilweise aufgrund von Anträgen der SPD, wie beispielsweise den Umgang mit verwaisten Werken. Und es gibt weitere Probleme, für die das Justizministerium schon vor einer ganzen Zeit eine Initiative angekündigt hatte. Diese Themen sind gar nicht behandelt worden.
Ursprünglich war es so gedacht, dass der sogenannte Dritte Korb alle Themen bündelt. Aber ganz offenbar hat das Justizministerium nicht die Kraft, einen solchen Dritten Korb auf den Weg zu bringen. Umso auffälliger ist es natürlich, dass nur das Leistungsschutzrecht jetzt heraus gegriffen wurde. Aber: Inzwischen wissen wir ja, dass auch dieser Beschluss schon wieder obsolet ist. Das Ministerium hat am 28. März angekündigt, dass derzeit erörtert werde, ob und wenn ja, wie der Beschluss des Koalitionsausschusses umgesetzt werden wird.
Inwieweit geht denn aus dem Papier, das nun vorliegt, Neues hervor in Bezug auf die Pläne der Regierungskoalition zum Leistungsschutzrecht? Kritiker bemängeln ja, dass nicht mehr drin steht, als die ursprüngliche Intention, dass ein solches Recht kommen soll.
Das ist das große Problem am Leistungsschutzrecht. Die Koalition redet immer davon, aber man weiß nicht, was sich wirklich dahinter verbirgt. Auch in diesem Beschluss des Koalitionsausschusses bleibt beispielsweise offen: Was sind eigentlich Verlage? Also fällt der Blogger, der eine Werbeanzeige auf seiner Blogseite hat, schon darunter? Das sind schwierige Abgrenzungsfragen, sowohl in diesem Bereich, als auch hinsichtlich der Frage: Was ist dann gewerblich? Wann ist was gewerblich, wann wird was privat genutzt? Und ich muss gestehen, aus diesem unverbindlichen Beschluss einen Gesetzentwurf zu schreiben, wird nicht einfach sein – aber das hat das Minsterium ja nun auch erkannt.
Wie stehen Sie zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger?
Die SPD ist in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit der handelnden Politiker dagegen. Wir sagen, ein Leistungsschutzrecht wird sich nicht sinnvoll einbauen lassen. Es birgt einfach viel zu viele praktische Schwierigkeiten. Die Beiträge der Autoren sind nach derzeitiger Rechtslage durch das Urheberrecht geschützt. Da gibt es in der Praxis wohl manchmal Probleme im Hinblick auf die Rechtsverfolgung bei Verletzungen. Darüber wollen wir gerne reden.
Es geht ja darum, dass, wenn so genannte Snippets noch einmal kommerziell verwertet werden, etwa durch Newsaggregatoren, man an dieser Verwertung beteiligt wird.
Bei diesem Thema ist die Debatte ja: Wer profitiert von wem? Viele Menschen kommen ja erst durch die Snippets auf die Seite des Verlages. Die Verlage können im Übrigen entscheiden, ob ihre Texte in Form von Snippets verwertet werden dürfen – Google zum Beispiel nimmt alle Verlage raus aus dem Angebot, die nicht abgebildet werden wollen.
Haben Sie Verständnis für das Anliegen der Verleger? Deren Argumentation lautet ja, dass in Zeiten der Digitalisierung die Erlösmodelle wegfallen und man sich auf andere Weise refinanzieren muss.
Ich glaube, die Verlage haben gemerkt, dass sie einen großen Fehler gemacht haben. Sie haben ihre Inhalte kostenfrei ins Netz gestellt und viel Geld investiert, um im Internet mitmachen zu können, ohne sich rechtzeitig Gedanken über die Refinanzierung gemacht zu haben. Und mein Eindruck ist so ein bisschen, dass das Leistungsschutzrecht dazu dienen soll, diese Schlappe wettzumachen. Ich denke aber, die Verlage müssen Apps entwickeln und ihr Medienprodukt darüber, über E-Paper oder anderweitig verkaufen.
Es gibt Befürchtungen, dass ein Leistungsschutzrecht zu einer großen Verwirrung führen kann, weil nicht klar ist, was nun geschützt sein soll und was nicht. Teilen Sie diese Befürchtungen?
Ja – wobei die größte Verwirrung jetzt erstmal bei den Mitarbeitern des Justizministeriums sein wird, die diesen Beschluss in Gesetzesform gießen müssen. Und nachdem jetzt klar ist, dass auch der Koalitionsbeschluss schon wieder Historie ist, wird es mit dem Gesetz ohnehin nichts in dieser Legislaturperiode.
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.