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Burkhard Lischka: Ein Leistungsschutzrecht geht an den Problemen der Verlage vorbei
Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im IGEL-Interview: Ein Leistungsschutzrecht geht an den eigentlichen Problemen der Zeitungsverleger vorbei und würde zu erheblichen Belastungen von Wirtschaft und Bürgern führen. Dass Nachrichten sich frei verbreiten können, sieht Lischka nicht als Lücke, sondern als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers.
Vera Linß: Der Koalitionsausschuss hat Anfang März beschlossen, dass das Leistungsschutzrecht jetzt kommen soll. Heißt das, das Gesetz ist auf dem Weg?
Burkhard Lischka: Das wissen wir so richtig auch noch nicht. Wir haben ja nur ein Kurzprotokoll (PDF), in dem die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst wurden. Und was sich hinter diesem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Einzelnen verbergen soll, das kann man diesem Kurzvermerk nicht entnehmen. Wobei dort einige Schlagwörter enthalten sind, die aus unserer Sicht vermuten lassen, dass dort etwas aufgewärmt werden soll, das zu Recht bisher auf eine breite Ablehnung gestoßen ist.
Was meinen Sie damit konkret?
Damit meine ich beispielsweise die Formulierung: „kleine Teile von Texten“. Das deutet daraufhin, dass man die sogenannte Snippetproblematik regeln möchte, was dazu führen könnte, dass auch Nachrichten nicht mehr frei verbreitet werden können. Dass sich aber Nachrichten verbreiten können und dass diese im Regelfall keinen Urheberrechtsschutz genießen, das ist bisher kein Versehen des Gesetzgebers gewesen, sondern eine bewusste Entscheidung in einem demokratischen Staat, in einer Wissens- und Informationsgesellschaft.
Das zweite Schlagwort, das dort auftaucht, sind die Suchmaschinenbetreiber. Die werden in Zusammenhang gebracht mit einem Entgelt. Das hängt auch wieder zusammen mit diesen kleineren Textausschnitten. Da befürchten wir, dass dann doch in erheblichem Umfang noch mal das Urheberrecht aufgebohrt wird und ein Schutz gewährt werden soll, der bisher unserem Urheberrecht fremd ist. Bis hin zu den kurzen Ausführungen, dass „die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet nicht vergütungspflichtig wird.“ Was soll das heißen? Ein Entgelt für gewerbliche PCs? Das werden wir uns im Einzelnen mal anschauen.
Rechnen Sie nun mit einem Gesetzentwurf, der all diese Punkte konkretisiert?
Ja, ich entnehme dem Beschluss des Koalitionsausschusses, dass man einen Gesetzentwurf vorlegen möchte. Den werden wir im Einzelnen natürlich sehr genau prüfen. Wobei ich noch mal deutlich für die SPD sage: Soweit es darum geht, hier einen Urheberrechtsschutz zu bewirken, der über das hinausgeht, was derzeit urheberrechtlich geschützt ist, lehnen wir das ab.
Ich finde leider überhaupt nichts im Vermerk des Koalitionsausschusses zu den eigentlichen Problemen der Zeitungsverlage. Die sehe ich durchaus bei der Rechtsdurchsetzung. Etwa wenn komplette Zeitungsartikel illegal kopiert und in Online-Archive eingestellt werden und damit möglicherweise auch Geld verdient wird. Dann stehen die Verlage vor der Schwierigkeit , dass sie bei jedem einzelnen Artikel die Rechteinhaberschaft nachweisen müssen und sich auch immer nur gegen den konkreten Artikel wehren können, aber nicht gegen dieses illegale Geschäftsmodell an sich. Dafür gibt es schon Beispiele. Die Rechtssprechung hat sich etwa mit einem Onlinearchiv von Zeitungsbeiträgen beschäftigt, das 120.000 illegal kopierte Artikel umfasst hat. Dazu finde ich überhaupt nichts. Das ist durchaus ein Anliegen, für das ich Verständnis habe. Da müssen die Zeitungsverleger gestärkt werden. Das kann man entsprechend punktuell regeln, indem man einfach die Rechtsdurchsetzung ein Stück weit verstärkt. Aber auch nur im Rahmen des bestehenden Urheberrechtsschutzes .
Was spricht denn aus Ihrer Sicht gegen ein Leistungsschutzrecht? Die Presseverleger argumentieren ja auch damit, dass alle anderen eines haben, nur sie nicht. Warum ist es nicht wünschenswert, so ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu haben?
Nun, da müsste man zunächst einmal überhaupt wissen, wie so ein Leistungsschutzrecht ausgestaltet werden soll. Ich habe in den letzten Jahren in der Diskussion beobachtet, dass dort Dinge geschützt werden sollten, die, wie gesagt, derzeit nach dem Urheberrecht nicht geschützt wären. Also bloße nackte Nachrichten, kleine Textfetzen, Snippets. Und das würde natürlich darauf hinauslaufen, dass auf einmal einzelne sprachliche Bestandteile, einzelne Wörter einen Urheberrechtsschutz genießen könnten, den sie bisher nicht gehabt haben und zwar aus gutem Grund. Weil es gerade gewollt ist, dass sich Nachrichten auch entsprechend verbreiten können.
Was befürchten Sie, wenn ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger käme?
Dass es erstmal an den eigentlichen Problemen der Zeitungsverleger vorbei geht. Wie gesagt, ich habe im Vermerk des Koalitionsausschusses nichts gefunden, das sich irgendwie mit der Rechtsdurchsetzung beschäftigt hat. Und auf der anderen Seite befürchte ich, dass es zu erheblichen Belastungen sowohl der Wirtschaft als auch der Bürgerinnen und Bürger kommt. Und dass der reine Nachrichten- und Informationsfluss im Internet behindert wird.
Ein Argument der Verleger lautet ja, dass Google mit Google News Werbegelder erzielt, die nicht an die Verlage weitergereicht werden. Was halten Sie von dieser Argumentation?
Da hat der Bitkom meines Erachtens zu Recht darauf hingewiesen, dass das in der Offline-Welt darauf hinauslaufen würde, dass ich beispielsweise einen Taxifahrer oder den öffentlichen Personennahverkehr mit einer Gebühr belege, wenn er einen Fahrgast zu einer Theater- oder Opernaufführung bringt. Auf die Idee käme niemand, aber in der Praxis würden diese Vorschläge darauf hinauslaufen. Und ich glaube, das leuchtet jedem ein, dass wir das nicht haben wollen.
Auf der anderen Seite ist gerade bei den Suchmaschinen noch zu berücksichtigen, dass diese Suchmaschinen einen ganz elementaren Bestandteil unseres Internets darstellen. Ohne sie würde ich auf bestimmte Zeitungsartikel gar nicht kommen. Und auf der anderen Seite haben die Zeitungsverlage auch heute schon die Möglichkeit, ihre Artikel für diese Suchmaschinen zu sperren. Das machen sie allerdings nicht, weil das natürlich auch Traffic auf ihre Seiten bringt und entsprechende Werbeeinnahmen generiert.
Wie wird es denn nun konkret weitergehen? Wir warten auf einen Gesetzentwurf und der wird dann im Parlament diskutiert?
Ja, dann wird es im Parlament diskutiert. Zunächst einmal in erster Lesung im Plenum im Deutschen Bundestag. Dann wird der Gesetzentwurf in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen. Federführend wird da der Rechtsausschuss sein. Dort wird sicherlich eine Anhörung zu der ganzen Problematik stattfinden, bevor dann der Gesetzentwurf entweder in unveränderter oder veränderter Form in zweiter und dritter Lesung beraten und dann möglicherweise verabschiedet wird. Grundsätzlich ist das in dieser Legislaturperiode noch denkbar, aber dann müsste die Bundesregierung in absehbarer Zeit etwas vorlegen.