Verwandte Beiträge
- DIHK wendet sich in Strategiepapier gegen Leistungsschutzrecht
- VG Media reicht weitere Klage gegen Google ein
- Google lehnt Vergleich mit VG Media ab
- VG Media will 6% von Googles Umsatz
- Schweizer Verleger kämpfen nicht weiter für ein Leistungsschutzrecht
- Spanish publishers want Google back and ask for help
- Deutsches Patent- und Markenamt prüft Benachteiligung kleinerer Suchmaschinen
Das geplante Leistungsschutzrecht für Online-Presseverleger kommt nicht den Autoren zugute
In einem Gastbeitrag bei iRights.info stellt Till Barleben, Rechtsanwalt beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) seine Position zu den anstehenden Urheberrechts-Änderungen im Rahmen des „Dritten Korbs” dar. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde nicht den Urhebern zugute kommen, schreibt Barleben.
Vielmehr werde es die gesamte Wirtschaft von Unternehmen bis zu Freiberufler mit einer neuen Abgabe belegen. Tatsächlich seien die Verleger im Netz nicht schutzlos. Vielmehr lockten sie die Leser mit kostenlosen Inhalten auf ihre Webangebote und steigerten damit auch deren Werbewert. „Das geplante Leistungsschutzrecht würde ihnen ohne eigene Anstrengung eine neue Einnahmequelle schaffen – dazu ist das Urheberrecht nicht da!”, schreibt Barleben.
Links
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.