Am 11. Mai 2011 - 9:59 Uhr von Redaktion

Das geplante Leistungsschutzrecht für Online-Presseverleger kommt nicht den Autoren zugute

Publikationsdatum 11.05.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In einem Gastbeitrag bei iRights.info stellt Till Barleben, Rechtsanwalt beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) seine Position zu den anstehenden Urheberrechts-Änderungen im Rahmen des „Dritten Korbs” dar. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger werde nicht den Urhebern zugute kommen, schreibt Barleben.

Vielmehr werde es die gesamte Wirtschaft von Unternehmen bis zu Freiberufler mit einer neuen Abgabe belegen. Tatsächlich seien die Verleger im Netz nicht schutzlos. Vielmehr lockten sie die Leser mit kostenlosen Inhalten auf ihre Webangebote und steigerten damit auch deren Werbewert. „Das geplante Leistungsschutzrecht würde ihnen ohne eigene Anstrengung eine neue Einnahmequelle schaffen – dazu ist das Urheberrecht nicht da!”, schreibt Barleben.

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