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Keine Subventionen für Zeitungen: Presse ist mehr wert
In einem Beitrag im Tagesspiegel verteidigt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Beitrag ist eine Replik auf den ebenfalls dort erschienenen Artikel von Justus Haucap, der in einem Presse-LSR eine ungerechtfertigte und schädliche Subvention der Verlage sah.
Bei einem Presse-LSR gehe es nicht um direkte Finanzhilfen, sondern um wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen und um den Schutz des Werkmittlers. Die Verlage wollten sich am Markt behaupten und Unabhängkeit wahren, schreibt Wolff.
Die stark erweiterten Möglichkeiten zum unbefugten Kopieren im Netz stellten die Verlage vor bislang unlösbare Probleme. Exemplarisch führt Wolff eine Klage zweier Verlage gegen einen Anbieter um eine unerlaubte Nutzung von Verlagsinhalten an. Dass eine unerlaubte Nutzung vor Gericht in jedem einzelnen Fall von den Verlage unter Mithilfe der Autoren nachgewiesen werden müsse, sei ein zu hoher Aufwand für die Verlage. Ein Presse-LSR könne hier weiterhelfen. Zugleich werde damit auch „das verlegerische Investitionsrisiko gewürdigt”.
Erst durch die Leistungen der Verleger entstünden glaubhafte Informationsquellen für die Wirtschaft als gewerblichen Nutzer. „Dieser Nutzwert für die Wirtschaft ergibt sich erst aus der Verbindung mit der angesehenen Zeitungs- oder Zeitschriftenmarke”, meint Wolff. Für gewerbliche Nutzer biete man deshalb Lizenzierungen an. Wer diese ablehne, könne Verlagsinhalte nicht nutzen.
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