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Alles falsch [VDZ-Replik zum Leistungsschutzrecht]
In einem Beitrag in der Zeit verteidigt VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR). Der Beitrag ist eine Replik auf den zuvor dort veröffentlichen Artikel von Dieter Schweer (BDI), der sich gegen ein Presse-LSR ausgesprochen hatte.
Ein Presse-LSR sei nicht als Zwangsabgabe, Internetgebühr oder Subvention anzusehen, schreibt Fürstner. Die Ausgangssituation sei: Die Verlage hätten zunehmend mit unberechtigter gewerblicher Nutzung ihrer Inhalte zu kämpfen. „Ob Suchmaschinen, Soziale Netzwerke oder Branchenblogs: die virale Verbreitung verlagseigener Inhalte hat ständig zugenommen”, schreibt Fürstner. Man könne es sich nicht weiter leisten, dass Verlagsinhalte von Trittbrettfahrern genutzt würden.
Den Verlegern gehe es allein um einen Schutz ihrer Investitionen vor gewerblicher Weiterwendung und darum, „ihr Urheberrecht auch im Netz zu schützen”. Zitate, Links und private Kopien seien dadurch nicht betroffen. Sehr deutlich wendet sich Fürstner gegen die Position des BDI, der ein Presse-LSR ablehnt. Der Verband wisse „nicht mehr, was Wirtschaft und Wirtschaften bedeutet”, dessen Standpunkt sei eine „Verirrung”.
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