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Leistungsschutzrecht für Verlage: Gleiches Recht für alle!
Bei The European spricht sich BDZV-Justiziar Burkhard Schaffeld für ein Leistungsschutzrecht aus. Den Verlagen, die kostspielig Informationen beschafften und aufbereiteten, fehle es an einem „Eigentumsrecht an den Früchten ihrer Arbeit”.
Auch andere Werkmittler besäßen ein solches Recht, daher sei es kein Fremdkörper im Urheberrecht. Es gehe den Verlegern um einen Investitionsschutz vergleichbar etwa den Datenbankherstellern. Die Investitionen der Verleger seien die Grundvorraussetzung, um hochwertige Inhalte zu verbreiten. Die Digitalisierung habe dazu geführt, dass Verlagsinhalte mit immer weniger Aufwand vervielfältig werden könnten. Sie seien deshalb stärker schutzbedürftig. „Die Forderung der Verlage, ihre Rechtsposition angemessen zu schützen, ist daher nur zu berechtigt”, schreibt Schaffeld,
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