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Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist überflüssig und schließt keine Schutzlücken
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV haben ein Papier (PDF) veröffentlicht, dass sechs Punkte aufzählt, die für ein Leistungsschutzrecht sprechen sollen. Der DJV Berlin-Brandenburg hat dazu eine Replik veröffentlicht, in der er ausführlich auf die einzelnen Punkte eingeht. Die Replik in Kürze:
Das Leistungsschutzrecht ist
1. eine Subvention der Verleger zur Rettung überholter Geschäftsmodelle.
2. Das Leistungsschutzrecht trifft auch Privatleute
3. Das Leistungsschutzrecht monopolisiert Sprache
4. Das Leistungsschutzrecht schadet der deutschen Wirtschaft
5. Verlagswebseiten werden auch ohne ein Leistungsschutrecht nicht behindert.
6. Suchmaschinen werden behindert
Im Fazit heißt es:
Abschließend muss festgestellt werden, dass auch der Nachweis des Marktversagens unterblieben ist, was auch bei einem gut funktionierenden Markt nicht anders zu erwarten war. Das Leistungsschutzrecht braucht niemand und will niemand außer ein paar Verlegern, die nicht fähig sind, ihr Geschäft erfolgreich zu besorgen.
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