Verwandte Beiträge
- Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht
- Warum beschweren sich deutsche Verleger nicht schon längst über Facebook?
- „Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden
- Leistungsschutzrecht [Frage-Antwort-Sammlung]
- Verlegerforderung Leistungsschutzrecht: Ja, habt ihr denn überhaupt keinen Stolz?
- „Gottes Werk und Googles Beitrag”: Dokumentation und Links
- Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht
Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht
Robin Meyer-Lucht, Medienökonom und Gründer des Blogs Carta.info, antwortet in diesem Beitrag auf den Text des Medienrechtlers Jan Hegemann in der F.A.Z. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) sei eine Konstruktion, wie sie für Plattenfirmen und andere Werkvermittler bereits bestehe. Sie sei einer „Kulturflatrate für Journalismus” sehr ähnlich, wenn auch gänzlich anders begründet. Es könne zu mehr Einnahmen der Verleger führen, dem Internet aber zugleich eine problematische „Zitier-GEMA” bescheren.
Hegemann gehe von einem Zusammenhang von Urheberrecht und geschäftlichem Erfolg aus, der nicht bewiesen sei. Das Einnahmeproblem des Journalismus im Netz habe wenig mit dem „Diebstahl journalistischer Inhalte” zu tun. Grund sei vielmehr der durch den Wechsel des Medienträgers erheblich ausgeweitete Wettbewerb, mit dem die Verlage bisher nicht umzugehen gelernt hätten. Hegemann habe vor allem eine Monetarisierung von Snippets bei Google-News im Visier. Dies sei zutiefst im Print-Denken verwurzelt; aus Googles Sammeldienst könne sich jeder Anbieter problemlos ausklinken.
Links seien die wichtigste Währung im Netz. Die Nutzbarkeit eines Zitats ermögliche erst die Vernetzung des Wissens. Daran eine Gebühr zu knüpfen, so Meyer-Lucht, sei absurd. Eine Zitier-GEMA im Internet nütze niemandem außer „vielleicht Verlagen in Geschäftsmodellnot”. Hegemann betreibe Schwarz-Weiß-Malerei, denn Verlage seien heute im Netz keineswegs schutzlos. Auch im Netz würden nicht allerorten journalistische Rip-Offs angeboten. Vielmehr sei Hegemanns „Frontal-Apologie eines Leistungsschutzrechts für Verlage” nicht mehr als ein Ausdruck des Unbehagens der Verleger mit einem vermeindlich unkontrollierbaren Medium und als solcher wenig hilfreich für die Diskussion.
Links
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.