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Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts
Dr. Till Kreutzer, Jurist, Autor und IGEL-Mitinitiator, reagiert mit diesem Artikel auf den Carta-Beitrag des Burda-Justiziars Schweizer, in dem dieser die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) als ausgewogen und vernünftig verteidigt hatte. Schweizer habe es nicht geschafft, den Ansatz der Verlage für ein Presse-LSR umfassend zu erläutern und grundlegende Bedenken auszuräumen.
Es sei nach wie vor unklar, was die Verleger eigentlich konkret wollten. Aus Schweizers Artikel werde nicht klar, warum gerade die Leistung der Presseverleger – die niemand je in Abrede gestellt habe – besser geschützt werden müsse als jede andere unternehmerische Leistung. Ebensowenig werde deutlich, wie der Begriff „Presseerzeugnis” sinnvoll einzugrenzen sei und ohne ungewollte Nebenfolgen als Schutzobjekt taugen könne. Kreutzer mahnt daher ein sehr umsichtiges Vorgehen an, nicht zuletzt weil einmal eingeführte Schutzrechte noch in keinem Falle wieder entzogen worden seien. Den Verlegern gehe es offenbar um ein echtes Kontrollrecht. Der Ausgleich gegenüber den Rechten der Urheber sei von Schweizer nicht einmal skizziert worden. Kreutzer schließt mit einem Verweis auf die Paperboy-Rechtsprechung, in dem die Beziehung des Internets zum Urheber- und Wettbewerbsrecht maßgeblich geprägt worden sei. Keine der von den Gegnern eines Presse-LSR vorgebrachten Bedenken sei durch Schweizers Beitrag auch nur abgemildert worden.
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