Burda zieht sich aus VG Media zurück Am 30. September 2016 - 14:05 Uhr von Tom Hirche
Wie faz.net berichtet, macht der Burda-Verlag bei der VG Media eine Pause. Die Wahrnehmungsverträge würden zunächst ausgesetzt. Grund sei, dass sich das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht durchsetzen lasse.
Weitere Zu- und Absagen von Verlagen an VG Media Am 27. Juni 2014 - 13:50 Uhr von Tom Hirche
Wie Henning Kornfeld auf kress.de berichtet, tendiere die Verlagsgruppe Ippen ("Münchner Merkur") dazu, ihr Leistungsschutzrecht in Zukunft von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media wahrnehmen zu lassen. Damit wächst die Zahl der Kandidaten.
Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts Am 29. November 2010 - 11:01 Uhr von Redaktion
Dr. Till Kreutzer, Jurist, Autor und IGEL-Mitinitiator, reagiert mit diesem Artikel auf den Carta-Beitrag des Burda-Justiziars Schweizer, in dem dieser die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) als ausgewogen und vernünftig verteidigt hatte. Schweizer habe es nicht geschafft, den Ansatz der Verlage für ein Presse-LSR umfassend zu erläutern und grundlegende Bedenken auszuräumen. Weiter
„Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden Am 31. August 2010 - 13:03 Uhr von John Weitzmann
Robert Schweizer, Burda-Rechtsvorstand, behandelt in diesem umfangreichen Referat viele der Kritikpunkte, die gegen ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Presse-LSR) vorgebracht werden. Er stellt dieses neue Schutzrecht als angemessen dar und meint, alle dagegen vorgebrachten Argumente könnten entkräftet werden. Um eine „Lex Google” gehe es im Grunde nicht. Weiter
Verleger wollen besseren Schutz des geistigen Eigentums im Internet Am 11. November 2010 - 18:04 Uhr von Redaktion
Heise Online berichtet über Überreichung der „Hamburger Erklärung" an die EU-Kommission durch den Europäischen Verlegerrat (European Publishers Council, EPC). Weiter
Journalismus im Internet - Wir werden schleichend enteignet Am 12. November 2010 - 10:23 Uhr von Redaktion
In diesem Gastbeitrag vertritt Hubert Burda, Eigentümer der Burda-Mediengruppe und Präsident des Verbandes der deutschen Zeitschriftenverleger, die Position, dass Suchmaschinen, Provider und andere Anbieter Presse-Inhalten im Netz Geld verdienten, nicht jedoch die Verleger. Dies solle sich dadurch ändern, dass das Netz „transparenter” werde und die Nutznießer der Presseinhalte für Nutzungen bezahlten. Es sei in den ersten Jahren des WWW nicht absehbar gewesen, dass Werbeeinnahmen nicht primär an journalistische Angebote geknüpft würden, sondern in erster Linie bei den Algorithmen der Suchmaschinen entstünden, statt direkt bei den Produzenten der Inhalte. Weiter
Burda zieht sich aus VG Media zurück Am 30. September 2016 - 13:59 Uhr von Tom Hirche
Wie faz.net berichtet, macht der Burda-Verlag bei der VG Media eine Pause. Die Wahrnehmungsverträge würden zunächst ausgesetzt. Grund sei, dass sich das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht durchsetzen lasse. Weiter
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Weitere Zu- und Absagen von Verlagen an VG Media Am 25. November 2013 - 15:28 Uhr von Tom Hirche
Wie Henning Kornfeld auf kress.de berichtet, tendiere die Verlagsgruppe Ippen ("Münchner Merkur") dazu, ihr Leistungsschutzrecht in Zukunft von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media wahrnehmen zu lassen. Damit wächst die Zahl der Kandidaten. Weiter
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„Wir wollen nicht mehr als das, was andere – nämlich Fernsehsender, Konzertveranstalter, Filmproduzenten, Datenbankhersteller und viele weitere Branchen – seit Jahrzehnten haben” (BDZV und VDZ in einer gemeinsamen Pressemitteilung). Die Presseverleger werden gegenüber anderen "Werkmittlern" wie Filmproduzenten, Tonträgerherstellern, Sendeunternehmen oder Konzertveranstaltern, benachteiligt, sie stehen rechtlich „nackt da” (Hegemann).
Gleiches wird hier ungleich behandelt. Die Leistung des Presseverlegers ist nicht weniger schutzwürdig als die anderer Werkmittler. "Der Presseverleger schafft die Voraussetzung dafür, dass der journalistische Beitrag überhaupt Leser findet und Wirkung entfalten kann." (Hegemann).
Die Leistungen der Presseverleger sind mit denen anderer Werkmittler, die nach geltendem Recht Leistungsschutzrechte haben, nicht vergleichbar. Weiter
- Wirtschaftsverbände
- VDZ
- Hubert Burda Media
- Deutsche Bank Research
- BITKOM
- BDZV
- BDI
- Axel Springer Verlag
Das Leistungsschutzrecht wird benötigt, um eine Schutzlücke zu füllen. Anders als andere Werkmittler haben die Verlage keine eigenen Eigentumsrechte an ihren Leistungen. Sie sind daher „schutzlos ausgeliefert im Internet“ (Hegemann). Auch die Presseverlage „brauchen die Sicherheit, dass ihnen das ausschließliche Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung für Presseerzeugnisse zusteht, und das muss auch für digitale Medien gelten.” (Hubert Burda).
Eine Schutzlücke existiert nicht. Die Verlage lassen sich umfassend Rechte von den Journalisten einräumen (durch Autoren- oder Arbeitsverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen wie Autoren- und Publikationsbedingungen, Tarifverträge etc.). Weiter