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Fundstelle: Süddeutsche Zeitung, 17.12.2010, Ausgabe München, S. 6.
Zusammenfassung: In diesem Artikel im SZ-Ressort Medien stellt Simon Feldmer das Vorhaben, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) einzuführen, in eine Reihe mit Netzsperren und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die alle auf nicht viel Gegenliebe von Bloggern und Netzaktivisten gestoßen seien.
Es kommt Burda-Rechtsvorstand Schweizer zu Wort und mahnt aufgrund der technischen Veränderungen für die Presseverleger eine ähnliche Rechtewahrnehmung wie für Komponisten, Regisseure und Musikverleger an. Dies werde zwar durch Kulturstaatsminister Neumann ausdrücklich unterstützt, stoße aber auf Gegenwind einer "ungewöhnlichen Allianz" aus BDI, Google und dem Journalistenverband Freischreiber. Die IGEL-Website wird genannt und die Befürchtung von Till Kreutzer, ein Presse-LSR werde zu einer "beispiellosen Rechtsverwirrung" führen.
Dem stehe ein Arbeitskreis zum Thema Leistungsschutzrecht großer deutscher Presseverleger gegenüber, in dem auch der Süddeutsche Verlag engagiert sei. Dort sei man der Ansicht, ein Presse-LSR könne aus einem einzigen Satz im Urheberrechtsgesetz bestehen und würde dann nicht nur "Nachrichten-Sammelstellen" wie Google, sondern auch "Nachrichten-Recycler" und insgesamt alle Unternehmen zu Abgaben verpflichten, wenn sie Angebote der Verlage gewerblich nutzten.
Eine solche Abgabe an eine zu gründende "VG Presse" werde von Kritikern als de-facto Zwangsabgabe verurteilt, die laut BDI der deutschen Wirtschaft Milliardenbelastungen bescheren könne. Derlei Argumenten hielten Verleger grobe Irreführung entgegen. Derweil arbeite das Bundesjustizministerium noch an Detailfragen, das Wann eines Gesetzentwurfs sei unklar, und alle Seiten betonten, dass sich dadurch auf keinen Fall die Position freier Autoren verschlechtern dürfe. Wie das zu gewährleisten und die Einnahmen zu bewirtschaften seien, sei ebenfalls noch unklar.
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