Am 8. Dezember 2010 - 17:30 Uhr von Redaktion

Die Lobbyisten der Unfreiheit

Publikationsdatum 15.05.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In diesem Artikel stuft Matthias Spielkamp, Journalist und Projektleiter bei iRights.info die Präne für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Angriff auf die Informationsfreiheit ein. Die Verleger wollten auch einfache Nachrichten unter Schutz gestellt sehen und versuchten, trotz fehlender Konzepte zur Ausgestaltung eines Presse-LSR Druck auf die Politik aufzubauen.

So sei im Frühjahr 2009 ein Fax an viele Bundestagsabgeordnete gegangen, das ein Gutachten des Juristen Jan Hegemann zugunsten der Notwendigkeit eines Presse-LSR enthalten habe. Darin, wie auch in einem Artikel desselben Autors für die FAZ, sei deutlich dessen Honorarprofessur genannt worden, nicht aber, dass er als Anwalt regelmäßg deutsche Großverlage vertrete. Wenig später sei eine auf Anhörungen des Bundesjustizministeriums gemünzte Delegiertenforderung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) verbreitet worden, die ersichtlich Forderungen der Tagung »Digitale Revolution – Chance oder Bedrohung für die Kreativwirtschaft« am 5. Februar 2009 aufgegriffen habe. Hinter letzter Tagung stehe die Organisation ICOMP (englisches Akronym für "Initiative für einen wettbewerbsfähigen Online-Markt"), als deren Sekretariat die PR-Agentur Burson Marsteller fungiere, "die bereits die Belange der Regierungen Nigerias während des Biafra-Kriegs vertrat, Indonesien nach den Massakern in Ost-Timor beriet und für Rumänien während der Ceausescu-Diktatur arbeitete".

Aussagen des Springer-Lobbyisten Christoph Keese zeigten wahlweise Unwissenheit oder Ignoranz gegenüber dem Internet und seinen Funktionsweisen und auch ein halbes Jahr nach den ersten Forderungen nach einem Presse-LSR sei selbst nach erneuter Nachfrage bei Keese noch nicht bekannt, wie es ausgestaltet sein solle. Dennoch sei eine konzertierte PR-Kampagne zugunsten eines Presse-LSR angelaufen, in der der bereits genannte Jan Hegemann mit immer wieder anderen Bezeichnungen als führender Urheberrechtler auftritt, der er jedoch in Wahrheit nicht sei. Hegemann stelle dann unzutreffende Behauptungen auf, wie die, dass sich die Mehrheit der juristischen Kommentarliteratur für ein Presse-LSR ausspreche. Auf Nachfrage habe Hegemann bestritten, dass es um eine Abschöpfung von Gewinnen bei Google gehe, vielmehr machten sich die Verleger in dieser Phase erst einmal grundsätzliche Gedanken, wie ihre Leistungen besser zu schützen seien. Dann habe er allerdings doch vor allem die Übernahme von Snippets durch Google als "Übernahme einer fremden Leistung" bezeichnet.

Diese angeblichen Rip-Offs, so Spielkamp, gebe es jedoch nicht. Es existiere kein Dienst in Deutschland, der ohne redaktionelle Bearbeitung Pressetexte 1:1 übernehme und damit die Verlage schädige. Auch die Snippets von Google seien mangels "Schöpfungshöhe" nicht geschützt, ihre Anzeige daher auch legal. Dennoch suggerierten Hegemann und andere in der Diskussion fortwährend, Google begehe schon heute Rechtsverstöße. Das Presse-LSR solle ganz offenbar der Ausweitung des Urheberrechts einseitig zugunsten der Geschäftsmodelle der Verleger dienen, während das Urheberrecht eigentlich auch die Interessen von Autoren und Allgemeinheit zum Ausgleich bringen solle. Ein neuer Schutz für Nachrichteninhalte, Überschriften und andere kleinste Bestandteile von Presseerzeugnissen sei, so zitiert Spielkamp Udo Branahl, Professor für Medienrecht an der Universität Dortmund, "ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen".

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