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Gott, Merkel, nun noch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger – wie kann man die Netzwelt nur so missverstehen!
Bei netethics kommentiert Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen die Rede Angela Merkels zum angekündigten Leistungsschutzrecht. Er beurteilt die Unterstützung eines Leistungsschutzrechts als innovationsfeindlich und als Beschränkung der Informationsfreiheit. Doch offen bleibe, ob es tatsächlich eingeführt werde.
Merkel sei gut beraten, „sich innovationsunterstützend auf die vordere Front der Entwicklung im Web zu begeben”. Den Verlagen sei es gegönnt, Geld zu verdienen – doch die Eingriffe eines Presse-Leistungsschutzrechts auf Innovation, Informationsfreiheit und die willkürliche Besserstellung der Verleger durch eine Online-Presseabgabe seien nicht akzeptabel. Kuhlen verweist hier unter anderem auf die Erklärung der Wirtschaftsverbände zum Thema und die Kritik fast aller Teilnehmer bei der Anhörung des Bundesjustizministeriums im letzten Jahr.
Gefragt sind für ihn andere Schritte beim Urheberrecht: stärkere Rechte für Kreative, ein freizügiger und fairer Zugang zu Wissen, ingesamt eine Politik, die den durch das Internet bestimmten Paradigmenwechsel zu Transparenz und Offenheit nachvollziehe. „Die elektronischen Räume sind keine Partikularräume. Ihre Gestaltung geht uns alle an”, schreibt Kuhlen.
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