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Gemeinsame Erklärung zum Vorhaben eines „Leistungsschutzrechts für Presseverleger”
Die unterzeichnenden Verbände und der Dachverband BDI sprechen sich klar gegen die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) aus. Sie sehen keine Rechtfertigung dafür, eine allgemeine Kostenpflicht für den beruflichen Abruf frei zugänglicher Presseinhalte gesetzlich zu erwzingen. Von diesen Abgaben seien nicht nur neuartige Geschäftsmodelle im Internet betroffen, sondern jedes einzelne Unternehmen in Deutschland.
Die Verbände erkennen eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft als unverzichtbares Gut an, halten eine Zwangsabgabe „durch die Hintertür” jedoch für ordnungspolitisch und marktwirtschaftlich inakzeptabel, da Verleger jederzeit den Zugang zu ihren Angeboten beschränken könnten. Durch eine Zwangsabgabe würden stattdessen alle deutschen Unternehmen gezwungen, umfangreiche Sperrmechanismen zu etablieren, wollten sie der Kostenpflicht entgehen.
Weiterhin sei das Internet das freiheitlichste und effizienteste Informationsmedium der Welt; durch ein Ausschließlichkeitsrecht der Presse an ansonsten frei verfügbarem Material werde dies konterkariert. Auch die Innovationskraft im digitalen Wandel werde gedämpft, weil durch eine Zwangsabgabe Anreize zur Entwicklung selbsttragender Geschäftsmodelle gesenkt und massentaugliche Formate einseitig gestärkt würden.
Die institutionell-organisatorische Leistung der Presseverleger sei zudem nicht höher zu bewerten als diejenige anderer Anbieter werthaltiger Inhalte im Internet, eine Bevorzugung der Verleger daher willkürlich. Stattdessen sei vielmehr eine offene Diskussion über verbesserte Marktbedingungen der Medienwirtschaft erforderlich.
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