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Scheiße man, die Zeitung stirbt!
Nils Meinzer beschreibt in einem Blogbeitrag – auch als Crosspost bei netzpolitik.org – ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) als Verzögerungstaktik, um die Entwicklung neuer journalistischer Projekte abseits der bestehenden Verlagsangebote auszubremsen.
Er schreibt, dass journalistische und andere Angebote kaum noch abzugrenzen seien, ein Presse-LSR laufe auf folgendes Szenario hinaus: ein Zwei-Klassen-Internet mit angeschlossenem Kontrollapparat, in dem bestimmte Plattformen von der Politik zum „upperclass Internet” ernannt und durch Zugangsbarrieren und Lizenzabgaben geschützt würden.
Hinter der Forderung nach einem Presse-LSR stecke vermutlich eine Art Ablenkungstaktik der Verlage: „Man möchte politische Innovationsförderung für alternative journalistische Projekte unterbinden, um selber nicht an Reichweite zu verlieren”, schreibt er.
Die Online-Angebote von Zeitungen seien immer noch zu unübersichtlich, Inhalte nur teil- oder zeitweise online gestellt oder später in überteuerten Archiven versteckt. Wenn die Angebote der Verlage erst einmal besser würden, z.B. bei den Apps, zahlten die Leser gern und das Thema „Leistungsschutzrecht” habe sich erledigt.
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