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Der „Dritte Korb” zur Weiterentwicklung des Urheberrechts: Work in Progress
In der Fachzeitschrift promedia schreibt Rechtsanwalt Ole Jani, Urheberrechtsberater der FDP-Bundestagsfraktion sowie beim Bundesjustizministerium, über mögliche Inhalte der Urheberrechtsnovelle („Dritter Korb”), wie sie im schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Dabei geht er auch auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) ein.
Neben dem schriftlichen Konsultationsverfahren beim Bundesjustizministerium wurde auch ein Anhörungstermin zu einem Presse-LSR durchgeführt, so Jani. Dies sei allerdings keine Vorwegnahme über den Inhalt des Dritten Korbes. Jani verweist auf Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers Berliner Rede zum Urheberrecht, in der die Bundesjustizministerin ein Presse-LSR unter bestimmten Einschränkungen (urheberrechtliche Schrankenregelungen, Rechtsprechung zur Verlinkung) grundsätzlich in Aussicht gestellt hatte.
Die Justizministerin, folgert Jani, strebe eine ausgewogene Lösung an. „Fernliegend erscheint deshalb auch, dass durch ein Leistungsschutzrecht Nutzungen, wie das bloße Lesen am Bildschirm, dem Urheberrecht unterworfen werden, die urheberrechtlich relevant sind“. Sofern ein Presse-LSR im Dritten Korb aufgegriffen werde, werde es „deutlich” hinter dem Entwurf der Verleger zurückbleiben, meint Jani. Die Kritik der Wirtschaftsverbände an einem Presse-LSR sei unbegründet. Auf Grundlage des Konsultationsverfahrens sowie der Anhörungen werde das Justizministerium „jetzt entscheiden, bei welchen der ausführlich diskutierten Themen es Handlungsbedarf sieht”.