Am 21. Mai 2011 - 8:05 Uhr von Redaktion

Leistungsschutz für Presseverlage geplant: Vom Recht bleibt nur ein Schnipsel

Publikationsdatum 18.05.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Bei Legal Tribune Online beschäftigt sich Markus Ruttig mit den rechtlichen Folgen, falls ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger sich auf die gewerbliche Nutzung kleiner Textteile (Snippets) konzentrieren würde. Diesen Eindruck hatte ein Interview bei DRadio Wissen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hinterlassen.

Ein Vergütungsanspruch für Snippets, so Ruttig, passe aber „nicht in die rechtliche Landschaft”. Er weist darauf hin, dass das Urheberrecht auch für Snippets zunächst bei den Journalisten als den Urhebern ihrer Texte liege. Verlage könnten nur dann gegen eine unberechtigte Nutzung der Artikel von Journalisten vorgehen, wenn diese ihnen Exklusivrechte eingeräumt hätten. 

Selbst wenn man unterstelle, dass Snippets grundsätzlich schutzfähig seien, ergäben sich weitere Probleme, schreibt Ruttig. Er verweist auf die Thumbnail-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die davon ausgehe, dass Webseitenbetreiber in den Zugriff von Suchmaschinen auf ihre Inhalte einwilligen, solange sie ihn nicht zu verhindern versuchen.  „Der Gesetzgeber steht damit vor dem Problem, dass die Nutzung bestimmter Inhalte einer Vergütungspflicht unterworfen werden soll, obwohl diese Nutzung vom Rechteinhaber bislang geduldet und vom ihm nicht verhindert wird.”

Ruttig bezweifelt auch, dass eine Vergütungspflicht für Snippets für Presseverleger allein und auf Deutschland beschränkt sinnvoll wäre. Die sich daraus ergebenden Probleme seien noch nicht gelöst.

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