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FDP bezieht Position zum Leistungsschutzrecht
Wie Heise Online berichtet, hat sich die FDP-Bundestagsfraktion auf eine Position zum Leistungsschutzrecht verständigt. Demnach sollen Presseverleger ein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung von Presseartikeln oder Teilen davon erhalten. Statt der von der Union geforderten Verwertungsgesellschaft will die FDP einen Unterlassungsanspruch für Verlage, falls Inhalte ohne Rechteeinräumung genutzt werden. Das entspricht der vom FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin im IGEL-Interview vertretenen Position.
Das Positionspapier selbst ist bislang nicht öffentlich, unklar bleibt unter anderem, was die FDP unter Teilen von Presseerzeugnissen versteht. Das Papier spricht hier von einem „ordnungspolitischen Signal” für Suchmaschinen und Aggregatoren. Heise zitiert Höferlin, nachdem eine solche Variante auch dem vom Bundesjustizministerium angekündigten Gesetzentwurf entsprechen solle.
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