Am 29. April 2011 - 8:39 Uhr von Philip Banse

Stephan Wernicke: „Wir machen uns den Vorschlag der Verleger nicht zu eigen”

Publikationsdatum 28.04.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Stephan Wernicke, Bereichsleiter Recht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, erläutert im Interview die Position des Verbands zu einem Leistungsschutzrecht. Das Interview führte Philip Banse.

Philip Banse: Wie das Leistungsschutzrecht konkret aussehen wird, ist noch offen. Christoph Keese fordert, gewerbliche Nutzer sollen für Verlagsangebote im Internet zahlen. Wenn nicht für das Lesen, so doch für das Ausdrucken und Speichern. Wenn Inhalte frei zugänglich ins Netz gestellt werden, wie das derzeit geschieht, sollten Unternehmen dafür Geld zahlen müssen?

Foto: DIHK

Stephan Wernicke: Nein. Es ist die Entscheidung des jeweiligen Unternehmens, das was es macht zu publizieren und frei ins Netz zu stellen oder eine Bezahlung zu verlangen. Das tun Verleger, das tun andere Unternehmen. Das ist ganz normal.

Eine andere Frage ist, ob das, was ins Netz gestellt wird, Urheberrechten unterliegt – und hier ist es ja gerade strittig, wie weit das Verlagsprodukt durch das geltende Urheberrecht geschützt wird oder nicht. Gegenwärtig ist das Verlegerrecht nicht in der Form geschützt, wie die Verleger das wünschen und hierüber gilt es nachzudenken. Wir haben angesichts der möglichen Konsequenzen durch unser Eckpunktepapier zu Fragen der Digitalen Welt deutlich gemacht, dass wir gesetzlich vorgeschriebene Abgaben – da geht es ja um Flatrates und ähnliches – ablehnen.

Was halten Sie denn generell von der Idee, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen?

Schutzgrund, Schutzumfang und Schutzgrenzen für ein solches Leistungsschutzrecht zu definieren ist rechtlich extrem schwierig. Und deswegen kann ich hier auch nicht sagen, wie der DIHK am Ende zu  einem konkreten Leistungsschutzrecht stünde, wenn es dazu kommt. Diesen Prozess zu begleiten ist jetzt die Aufgabe des DIHK, ohne das wir uns schon vorher festlegen, wie wir insgesamt dazu stehen. Andere haben das getan, wir tun das nicht. 

Aber aus der Stellungnahme des DIHK geht hervor, dass statt gesetzlich vorgeschriebener Abgaben eine Vergütung auf freiwilliger Basis denkbar wären. Wie könnten solche Lizenzmodelle konkret aussehen?

Erneut ist es zu früh, darauf zu antworten. Das erste, was jetzt ansteht, ist eine Vorlage von Seiten des Justizministeriums. Erst dann ist zu fragen, wie Lizenzmodelle auf der Basis solcher Schutzrechte gegebenenfalls aussehen können. Wir regen in jedem Fall effiziente und klare Regelungen an.

Es liegt zwar noch kein offizieller Gesetzesentwurf vom Ministerium vor, aber die Verleger haben bereits ihre Vorstellungen skizziert, und es gibt auch zahlreiche Einlassungen von Christoph Keese und anderen Verlagssprechern, die eine Richtung vorgeben. Wie ist Ihre Reaktion darauf?

Wir machen uns den Vorschlag der Verleger nicht zu eigen.

Das heißt?

Das heißt, was dort angedacht wurde, ist nicht die Position des DIHK. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ist dazu aufgerufen, das Gesamtinteresse der deutschen Wirtschaft zu vertreten. Zur Wirtschaft gehören Verleger ebenso wie auch viele andere wirtschaftliche Unternehmen. Wir befinden uns im Prozess der Prüfung dessen, was überhaupt notwendig ist und dessen, was möglich ist. Der DIHK fordert, dass auf jeden Fall ein fairer Interesenausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft gewahrt wird.

Also Sie sind nicht prinzipiell gegen ein Leistungsschutzrecht. Was spricht in Ihren Augen dafür? Aus welchen Gründen könnte es gerechtfertigt sein?

Wir sind hierzu in einem Prüfprozess. Die Politik muss zunächst einen Vorschlag machen, ob ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden soll und wie es rechtlich aussehen kann. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist: Es ist auch nicht unsere Aufgabe, darauf hinzuwirken, bestimmte Geschäftsmodelle zu beeinflussen.

Was heißt das?

Wie sich auf einer für alle Marktteilnehmer geltenden Basis die Geschäftsmodelle entwickeln, ist dem Markt überlassen. Anders formuliert: Wenn die Bundesjustizministerin sagt, dass das Urheberrecht nicht dazu da ist, bestimmte Geschäftsmodelle zu schützen, können wir dem zustimmen.

Eine weitere Diskussion kreist um die Verwendung von Snippets, also von kurzen Wortfolgen oder Überschriften. Die Verlage sehen durch ihre Forderungen das Zitatrecht nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig würden sie aber gerne diese Snippets in das Urheberrecht mit einbeziehen und dafür einen Schutz beanspruchen, der weit über das hinausgeht, was man heute mit Snippets machen darf. Laut Bundesgerichtshof ist die Verwendung von Snippets bislang uneingeschränkt möglich. Danach hätten die Verleger ein Monopolrecht auf Snippets. Was halten Sie von dieser Idee?

Ich halte mich an das, was der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof gesagt haben. Die Verwendung knapper Wortfolgen ist in aller Regel vom Urheberrecht gedeckt, sie ist kein Rechtsverstoß. Wir fordern in unserem Papier hier keine Veränderung der gegenwärtigen Rechtslage.

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