Am 26. Mai 2011 - 10:15 Uhr von Redaktion

Bäcker, Verleger und das Leistungsschutzrecht

Publikationsdatum 25.05.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

In einem Artikel beim Humanistischen Pressedienst kritisiert Vera Bunse die Idee eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Zunächst geht Bunse auf die geschichtlichen Hintergründe des modernen Urheberrechts ein, vor allem auf den Schutz der verlegerischen Investition vor Kopisten durch Rechteabtritt der Autoren. 

Dieses Grundmodell habe sich solange bewährt, wie es von Verlegern und Autoren als gegenseitig begriffen worden sei und solange die Verbreitung von Informationen allein in der Hand von Journalisten gelegen habe. Mit der wachsenden Bedeutung des Internet habe sich das geändert. Die Verleger, schreibt Bunse, hätten diesen Trend jedoch verschlafen, was sich am sinkenden Print-Werbemarkt ablesen lasse. 

Zur Veranschaulichung benutzt sie das Bild einer Bäckerei, die ihre Kunden auch bei verstärkter Konkurrenz durch gute Ware oder neue Rezepte überzeugt. „Statt nun zu handeln wie unser kluger Bäckermeister und nach Alleinstellungsmerkmalen zu suchen, brechen die Verleger nach dem Motto ,das haben wir immer so gemacht’ in Wehklagen aus.” 

Nachwievor hätten die Verleger keine konkrete Ausgesteltung eines Presse-LSR vorgeschlagen. Stattdessen gebe es nur „immer neue Nebelkerzen, wie die der Förderung des Qualitätsjournalismus”. Das eigentlich Ziel eines Leistungsschutzrechts sei jedoch Google, obwohl es den Verlagen neue Leser beschaffe – vergleichbar der Mundpropaganda der Kunden einer Bäckerei. Wenn ein Bäcker wie die Verleger handeln würde, so Bunses Analogie, „würde er seinen Kunden unter Strafandrohung verbieten, sein Geschäft und seine Backwaren anderen zu empfehlen”.

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