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Leistungsschutzrecht vs. Urheberrecht: Der Igel frisst keine Artikel
In der Süddeutschen glaubt Heribert Prantl nicht, dass ein Presse-Leistungsschutz noch umgesetzt werden wird. Bei einem starken Urheberrecht sei es – auch im Interesse der Informationsfreiheit – ohnehin verzichtbar.
In einem kurzen Durchflug durch die Mediengeschichte schildert er, wie es immer wieder Versuche gab, die Weiterverwertung von Nachrichten – etwa durch „Freihorcher” am Radio, die nicht mehr die Funkdienste der Nachrichtenagenturen nutzten – zu verbieten. Sie verliefen jedoch im Sande, zuletzt bei einem Gesetzentwurf von 1932, dass die Sammlung von Nachrichten mit einem Exklusivrecht bis zum Folgetag schützen sollte. Zugleich entwickelte sich der urheberrechtliche Grundsatz, nach dem die bloße Nachricht oder Information frei ist.
Prantls Fazit:
Der beste Leistungsschutz für Zeitungsverlage ist daher ein guter Urheberrechtsschutz für die Autoren. Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen. Das Urheberrecht muss er verteidigen, weil es den kenntnisreichen und geistreichen Umgang mit Information schützt.
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