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Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht
Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Thesenpapier zum Urheberrecht veröffentlicht, in dem sie sich auch zum Presse-Leistungsschutz äußert. Es wird als „in der derzeit diskutierten Form” nicht notwendig beschrieben.
Prinzipiell sprechen sich die Autoren für eine erleichterte Verfolgung unautorisierter Nutzungen von Presseerzeugnissen durch Dritte aus, neben derjenigen durch Harvester betrachten sie auch die Aufnahme bei Aggregatoren als eine solche Verwendung. Offen lässt das Papier, ob die SPD dazu generell neue Gesetze fordert. Die These Nr. 10 lautet im Wortlaut:
Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe – beeinträchtigt wird.
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