Verwandte Beiträge
- Niedersächsische Koalition gegen Leistungsschutzrecht
- Innen- und Rechtsausschuss in Schleswig-Holstein stimmt gegen Leistungsschutzrecht
- Verlage: SPD plant Stabilitätspakt für Sicherung der Zeitungsvielfalt
- Vermutungsregel gegen Open Access: Bundesratsempfehlungen zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht
- Berliner Senat kritisiert Leistungsschutzrecht, Jimmy Schulz mit neuem Vorschlag
- SPD lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab
- Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht
Berliner SPD beschließt Ablehnung des Leistungsschutzrechts und will Bundesratsinitiative starten
Die Berliner SPD hat sich auf ihrem Landesparteitag am Samstag gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen und will eine Bundesratsinitiative gegen den Gesetzentwurf starten. Im Antrag „Partizipation und digitale Teilhabe in der Sozialen Stadt” heißt es, bis heute sei nicht klar, wofür es eines Leistungsschutzrechts bedürfe und was es bei der Durchsetzung des Urheberrechts im Internet nützen solle.
Weiter heißt es:
Ein solches Leistungsschutzrecht würde zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu erheblichen Einschränkungen der Kommunikation im Internet zu einer Wettbewerbsverzerrung vor allem im informationsverarbeitenden Dienstleistungssektor und vor allem dort zu einer neuen Abmahnwelle führen. Es bedarf keiner neuen Schutzrechte, eine Stärkung der Verfahrensrechte wäre ausreichend und viel sachgerechter. Gleichzeitig wäre ein solches neues Leistungsschutzrecht von erheblichen „Nebenwirkungen“ begleitet, z.B. auf die Informationsfreiheit oder auch auf die Grundprinzipien des Netzes. Diese Nebenfolgen sind in ihrer Reichweite noch nicht ansatzweise diskutiert und werden von der Bundesregierung und der Koalition schlichtweg ignoriert.
Der finale Beschlusstext steht noch nicht online, entspricht beim Leistungsschutzrecht aber dem Leitantrag (PDF). Update: Der Beschluss steht jetzt online.
Zuletzt hatten SPD-geführte Länder einen ähnlichen Vorschlag bei der Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eingebracht und eine „Vermutungsregel” vorgeschlagen. Dieser Vorschlag fand im Beschluss des Bundesrats vom 12. Oktober keine Mehrheit (PDF).
Text freigegeben unter Creative Commons BY 3.0 de.Diese Lizenz gilt nicht für externe Inhalte, auf die Bezug genommen wird.