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Am 21. Juni 2012 - 11:01 Uhr von David Pachali
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Das Leistungsschutzrecht hemmt Innovation. Es fördert sie nicht.
Publikationsdatum 21.06.2012 ~
Art des Materials: Akteure: Schlagworte:
- Referentenentwurf
- Meinungsfreiheit
- Interessenausgleich
- Innovation
- Informationsfreiheit
- gewerbliche Nutzung
Die CDU-nahe Netzpolitik-Plattform CNetz zeigt sich nicht begeistert vom Entwurf zum Leistungsschutzrecht. So fordert der Verein eine innovationsfördernde Haltung des Gesetzgebers, sieht mit dem Referententwurf zum Presse-LSR aber vor allem wachsende Rechtsunsicherheit.
In der vorliegenden Fassung sei weder deutlich, was geschützt werden soll noch was die „gewerbliche Nutzung” umfasse. Der Verein wendet sich in seiner Erklärung nicht generell gegen ein Presse-LSR, wendet aber ein:
Es muss klar sein, dass ein Leistungsschutzrecht, das einen ökonomischen Ausgleich schaffen soll, nicht das Grundrecht auf Informationsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung tangiert.
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