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Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Meinungsaustausch im Abseits
Bei den Netzpiloten schreibt Björn Rohles über die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf die öffentliche Debatte. Die Beruhigungen, Netznutzer seien nicht betroffen, sieht er nicht bestätigt, wenn Blogs schon bei Flattr-Buttons und Berufsbezug als gewerblich gelten.
Einen Widerspruch sieht er darin, einerseits auch kleine Teile von Presseinhalten zu schützen, andererseits zu sagen, der Informationsfluss im Netz bleibe dadurch unbeeinträchtigt:
Nun sind Presseerzeugnisse nicht einfach irgendwelche Produkte. Sie genießen einen besonderen Status als Ausdruck von Meinungsfreiheit, jenem holden Gut der Demokratie. Und so bilden sie eine der Grundlagen für einen demokratischen Meinungsaustausch. Dazu bleibt der Gesetzesentwurf beängstigend widersprüchlich.
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