Ansgar Ohly: Fast jeder Urheberrechtler lehnt das Leistungsschutzrecht ab Am 28. September 2012 - 10:53 Uhr von Vera Linß
- Zweitverwertung
- Urhebervertragsrecht
- Tonträgerhersteller
- Thumbnails
- Suchmaschinen
- Snippets
- Pressespiegel
- Kabinettsentwurf
- Google News
- gewerbliche Nutzung
- freie Journalisten
- Blogger
- Aggregatoren
Ansgar Ohly, Professor für Bürgerliches Recht, Patent-, Urheber und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth, im IGEL-Interview: Bei Abwägung aller Interessen überwiegen die Gründe gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Im Unterschied zu Tonträgern lässt sich ein Presse-Leistungsschutz nicht vom Urheberrecht abgrenzen, ohnehin haben die Verlage in die Nutzung von Snippets und Überschriften eingewilligt. Weiter
Jan Mönikes: Ein Leistungsschutzrecht widerspricht der Idee von Informationsfreiheit Am 13. Februar 2012 - 11:03 Uhr von Vera Linß
- Schutzlücke
- Schutzgegenstand
- Pressespiegel
- Investitionsschutz
- HTML-Code
- gewerbliche Nutzung
- Bezahlinhalte
Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP), im IGEL-Interview: Ein Leistungsschutzrecht würde die Probleme der Verleger nicht lösen und die Informationsfreiheit einschränken. Schon heute seien die Verlage ausreichend geschützt. Weiter
Startup analysiert die Verbreitung von Inhalten im Netz: Springer beteiligt sich an NewsRight Am 10. Januar 2012 - 18:46 Uhr von David Pachali
Netzüberwachung, Leistungsschutzrecht und Hartplatzhelden Am 17. November 2010 - 2:21 Uhr von Redaktion
In ihrem Format „Medien und Meinungen” berichtet die Sendung „Breitband” auf Deutschlandradio Kultur über den Stand der Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR). In einem O-Ton äußert sich Jan Mönikes, Justiziar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher, über die bereits nach bisheriger Rechtslage für unternehmensinterne Pressespiegel gezahlten Abgaben und potenzielle zusätzlichen Kosten durch ein Presse-LSR.
Unwillige Zahler im Kostenlosnetz Am 17. November 2010 - 2:04 Uhr von Redaktion
Die FTD berichtet über gegensätzliche Positionen der Wirtschafts- und Verlegerverbände bei der Frage, ob ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) eingeführt werden solle oder nicht. Die Verleger wollten damit ihre Zukunft in der digitalen Welt sichern, indem ein Presse-LSR helfe, die „unentgeltliche und illegale” Nutzung von Presse-Inhalten durch Dienste wie Google-News zu unterbinden. Es sei eine Art Online-GEMA geplant, obwohl Unternehmen bereits heute für firmeninterne Presse-Spiegel Vergütungen zahlten. Weiter
Urheberrecht - Und wer schützt die Journalisten? Am 11. November 2010 - 23:48 Uhr von Redaktion
Mit diesem Beitrag in der F.A.Z. antwortet Michael Konken, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft DJV, auf die an gleicher Stelle vorangegangene Forderung Hubert Burdas nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR).
Konken geht zunächst auf diejenigen rechtlichen Mittel ein, die Journalisten bislang zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Er verweist auf das gerichtliche Vorgehen von Journalistenvertretungen gegen Vertragsklauseln bei der Axel Springer AG oder beim „Nordkurier”. Da besonders freie Journalisten angesichts ihren Einkommenssituation auf Mehrfachverwertungen existenziell angewiesen seien, dürfe diese Möglichkeit nicht eingeschränkt werden.
Die Internetnutzung von Beiträge sei dahingehend ein Ärgernis, dass Journalisten oft nicht für Onlineverwertungen ihrer Beiträge durch die Verlage vergütet würden. Auch weitere Akteuere im Internet wie Foren oder soziale Netzwerke scherten sich nicht um das Urheberrecht, so Konken. Hier gingen Journalisten gegen unerlaubte Nutzungen vor und setzten Schadensersatz durch.
Die Kernfrage sei nicht das „Ob” beim Schutz geistiger Inhalte, sondern wie sich dieser Schutz zu den Ansprüchen der Urheber verhalte. Diese sollten an den Erlösen aus einem Presse-LSR beteiligt werden, umgekehrt wären die Verlage aus den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften dann auszunehmen. Zudem seien zunächst die Verhandlungen zwischen Verlegern und Journalistenvereinigungen über angemessene Vergütung zu Ende zu bringen, bevor von den Verlegern unerlaubte Nutzung durch Dritte angeklagt werden könne.
Das Setzen von Links, das Zitieren und die Erstellung von Presseüberblicken dürfe durch ein Presse-LSR nicht eingeschränkt werden, um den öffentlichhen Diskurs nicht zu verhindern. Diese finde jedoch seine Grenze bei automatisierten Aggregatoren. Mit Hinblick auf Google seien die aktuellen kartellrechtlichen Maßnahmen genau zu beobachten, diese sprächen jedoch nicht gegen Verhandlungen mit Google.