Kategorie Jan Hegemann

Leistungsschutzrecht [Frage-Antwort-Sammlung]  Am 22. Juli 2011 - 13:32 Uhr von Redaktion

In seinem Blog stellt Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, eine Fragen-Antworten-Sammlung zum Presse-Leistungsschutzrecht zusammen. Die Sammlung gibt einen Überblick über die Positionen des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) sowie weiterer Verlagsvertreter, die sich für ein Leistungsschutzrecht einsetzen. Weiter

Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht  Am 12. November 2010 - 10:20 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 09.04.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Robin Meyer-Lucht, Medienökonom und Gründer des Blogs Carta.info, antwortet in diesem Beitrag auf den Text des Medienrechtlers Jan Hegemann in der F.A.Z. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) sei eine Konstruktion, wie sie für Plattenfirmen und andere Werkvermittler bereits bestehe. Sie sei einer „Kulturflatrate für Journalismus” sehr ähnlich, wenn auch gänzlich anders begründet. Es könne zu mehr Einnahmen der Verleger führen, dem Internet aber zugleich eine problematische „Zitier-GEMA” bescheren. Weiter

Kopierte Inhalte - Schutzlos ausgeliefert im Internet  Am 11. November 2010 - 23:56 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 09.04.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Medienrechtler Jan Hegemann schreibt einem Beitrag der F.A.Z., das Unternehmen Google kannibalisiere den Internetverkehr schöpfe die Werbebudgets der Presseverlage ab. Zugleich seien alle Versuche, im Internet dem Abonnementmodell ähnliche direkte Monetarisierungen zu etablieren, gescheitert. Journalistische Websites könnten „nach der Mechanik des Internet offenbar fast nur gratis erfolgreich verbreitet werden”. Daher müsse ein Recht zum Schutz der Investitionen der Presseverleger geschaffen werden, ein Leistungsschutzrecht (Presse-LSR). Weiter

Im Internet findet täglich massenhafter Rechtsbruch statt (Döpfner). „Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist überfällig, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern angesichts millionenfacher unkontrollierter Vervielfältigungen durch Dritte wirksam schützen zu können.” (BDZV). 

Dagegen, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, um den Presseverlagen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sprechen maßgeblich zwei Gründe: Zum einen ist schon nicht belegt, dass die Presseverlage über das normale Maß Probleme mit Rechtsverletzungen haben. Zum anderen würde das bedeuten, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen”. Um die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern, sind rechtliche Maßnahmen möglich, die weit weniger Kollateralschäden und Eingriffe in die Rechte Dritter nach sich ziehen. Weiter

Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher. „In anderen Ländern gibt es vergleichbare Rechte der Verleger längst” (Hegemann). „Ausländische Rechte tendieren zum Leistungsschutz für Verlage” (Schweizer). Vor allem in Großbritannien wird bereits seit 1956 das so genannte Publisher's Right gewährt. Nach dessen Vorbild führten auch viele andere Länder ein Verlegerrecht ein.

Ein Leistungsschutzrecht, wie es von den deutschen Presseverlagen gefordert wird, gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Es wäre ein internationales Novum, das in dieser Form weder im internationalen noch im europäischen Urheberrecht existiert. Weiter