Press release on German ancillary copyright for media publishers Am 13. November 2012 - 9:53 Uhr von David Pachali
Das europäische Urheberrechtsbündnis ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) hat sich in einer Erklärung gegen das Presse-Leistungsschutzrecht gewandt. Es sei eine Hürde für den freien Informationsaustausch, erschwere das Auffinden und Verwenden journalistischer Informationen und drohe, auch das Indexieren und Katalogisieren in Kulturinstitutionen zu erschweren. Weiter
Interview mit Brigitte Zypries: „Freie Inhalte dürfen verwendet werden“ Am 10. Juli 2012 - 11:25 Uhr von David Pachali
Im Interview mit dem Echo-Chefredakteur Jörg Riebartsch unterstützt Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin und Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, die Kritik am Presse-LSR. Weiter
SPD lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab Am 25. Juni 2012 - 16:58 Uhr von David Pachali
Im Netzpolitik-Blog der SPD-Fraktion im Bundestag bekräftigen Brigitte Zypries und Lars Klingbeil die Ablehnung eines Leistungsschutzrechts durch ihre Fraktion. Anlass ist die heutige (nichtöffentliche) Sitzung des Unterausschusses Neue Medien zum Leistungsschutzrecht. Die Kritik konnte nicht ausgeräumt werden, schreiben Zypries/Klingbeil: Weiter
Kommunikationsfreiheit im Netz: „Internet Freedom” im Lichte des Art. 5 GG Am 10. April 2012 - 8:56 Uhr von David Pachali
- Verfassung
- Öffentlichkeit
- Meinungsfreiheit
- Kommunikationsfreiheit
- Informationsfreiheit
- Grundrechte
- Blogs
In der Zeitschrift Kommunikation & Recht (4/2012) betrachtet Wirtschaftsrechtler Niko Härting die freie und ungehinderte Kommunikation im Netz vor dem Hintergrund der Kommunikationsfreiheit, wie sie in Artikel 5 Grundgesetz (Meinungs- und Informationsfreiheit), der EU-Grundrechtecharta (Art. 11) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) verankert ist.
Er sieht aktuell drei Gefahren für die Kommunikationsfreiheit – darunter auch ein Presse-Leistungsschutzrecht: Weiter
Leistungsschutzrecht wäre innovationsfeindlich und eindeutig Klientelpolitik – Nachgefragt bei Till Kreutzer Am 13. April 2012 - 16:03 Uhr von Redaktion
- Schutzdauer
- Marktwirtschaft
- Kommunikationsfreiheit
- Interessenausgleich
- Innovationskraft
- Informationsfreiheit
Bei DB Research ist ein umfangreiches Interview mit IGEL-Initiator Till Kreutzer erschienen, in der es neben den drohenden Auswirkungen eines Presse-Leistungsschutzrechts beim Informations- und Kommunikationsfluss im Netz, auf Innovationsfähigkeit und Rechtssicherheit auch um den urheberrechtlichen Interessenausgleich und die aktuelle Diskussion um Schutzfristen geht. Weiter
Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet. Das urheberrechtliche Zitatrecht soll in vollem Umfang auch für das Leistungsschutzrecht gelten (Schweizer, BDZV und VDZ).
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu keinerlei Einschränkungen von bisherigen Freiheiten. Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet, die durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt werden soll (Schweizer, BDZV und VDZ).
Zudem bezieht sich das Leistungsschutzrecht nicht auf die Texte selbst. Es greift nicht, wenn jemand etwa eine Überschrift, die schon auf einer Verlagswebseite publiziert wurde, auch auf seiner Webseite verwendet. Das Leistungsschutzrecht schützt vielmehr nur vor Übernahmen von Inhalten von der Originalquelle. Der HTML-Code der Verlagswebseiten verkörpert den Wert, den Presseverlage mit erheblichem Investitionsaufwand schaffen. Er soll davor geschützt werden, von Dritten unbefugt genutzt zu werden (Keese). „Nachrichten, Texte oder gar Worte werden schon deshalb nicht monopolisiert, weil das Leistungsschutzrecht Texte nur in Anbindung an das Presseerzeugnis erfasst. Werden Worte oder Sätze ohne Bezug auf das Presseerzeugnis verwendet, kann, wie heute schon, allenfalls das Urheberrecht des Autors betroffen sein.” (Fiedler)
Ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, wird unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken. Das Urheberrecht vermeidet solche negativen Effekte. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz, dass nicht die Sprache an sich, sondern nur konkrete Formulierungen geschützt sind. Urheberrechtsschutz entsteht erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe”. Kurze Wortfolgen, Überschriften oder einzelne Sätze in Presseartikeln sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Weiter