Kategorie Robert Schweizer

Leistungsschutzrecht [Frage-Antwort-Sammlung]  Am 22. Juli 2011 - 13:32 Uhr von Redaktion

In seinem Blog stellt Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, eine Fragen-Antworten-Sammlung zum Presse-Leistungsschutzrecht zusammen. Die Sammlung gibt einen Überblick über die Positionen des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) sowie weiterer Verlagsvertreter, die sich für ein Leistungsschutzrecht einsetzen. Weiter

(Keine) Neuigkeiten von der Leistungsschutzfront  Am 28. Januar 2011 - 17:07 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 28.01.2011 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: 

Im Blog „FiFo Ost” schreibt Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner über eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR), die der Bayerische Journalistenverband (BJV) veranstaltet hat. Höffners Fazit: Man könne „weiterhin nur rätseln und orakeln, was  die Verleger überhaupt konkret wollen". Weiter

BJV-Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Verleger: Bringt es mehr Schaden als Nutzen?  Am 28. Januar 2011 - 15:21 Uhr von Redaktion

Auf seiner Website gibt der Bayerische Journalistenverband (BJV) eine Zusammenfassung der Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR), die der BJV am 24. Januar in München veranstaltet hat. Dort diskutierten Angelika Niebler (MdEP, CSU), Burda-Justiziar Robert Schweizer, die Medien- und Urheberrechtsexperten Karl-Nikolaus Peifer, Dieter Frey und Georg Nolte sowie Jutta Müller (BJV-Geschäftsführerin) und Rainer Reichert (DJV-Rechtsexperte). Weiter

Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts  Am 29. November 2010 - 11:01 Uhr von Redaktion

Publikationsdatum 23.11.2009 ~ Art des Materials: Akteure: Schlagworte: Soziales System: Lizenz: 

Dr. Till Kreutzer, Jurist, Autor und IGEL-Mitinitiator, reagiert mit diesem Artikel auf den Carta-Beitrag des Burda-Justiziars Schweizer, in dem dieser die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger (Presse-LSR) als ausgewogen und vernünftig verteidigt hatte. Schweizer habe es nicht geschafft, den Ansatz der Verlage für ein Presse-LSR umfassend zu erläutern und grundlegende Bedenken auszuräumen. Weiter

„Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden  Am 31. August 2010 - 13:03 Uhr von John Weitzmann

Robert Schweizer, Burda-Rechtsvorstand, behandelt in diesem umfangreichen Referat viele der Kritikpunkte, die gegen ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Presse-LSR) vorgebracht werden. Er stellt dieses neue Schutzrecht als angemessen dar und meint, alle dagegen vorgebrachten Argumente könnten entkräftet werden. Um eine „Lex Google” gehe es im Grunde nicht. Weiter

Am 12. November 2010 - 14:29 Uhr von Till Kreutzer Akteure: Schlagworte: Lizenz: 

Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet. Das urheberrechtliche Zitatrecht soll in vollem Umfang auch für das Leistungsschutzrecht gelten (SchweizerBDZV und VDZ). 

Am 12. November 2010 - 12:48 Uhr von Till Kreutzer Akteure: Schlagworte: Lizenz: 

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage führt zu keinerlei Einschränkungen von bisherigen Freiheiten. Die Kommunikationsfreiheit bleibt durch die Zitierfreiheit gewährleistet, die durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt werden soll (Schweizer, BDZV und VDZ).

Ein Monopolrecht, das kleine Textausschnitte, kurze Wortfolgen wie einzelne Sätze oder Überschriften erfasst, wird unweigerlich den Umgang mit der Sprache an sich einschränken. Das Urheberrecht vermeidet solche negativen Effekte. Es ist ein selbstverständlicher Grundsatz, dass nicht die Sprache an sich, sondern nur konkrete Formulierungen geschützt sind. Urheberrechtsschutz entsteht erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe”. Kurze Wortfolgen, Überschriften oder einzelne Sätze in Presseartikeln sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt.  Weiter

Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher. „In anderen Ländern gibt es vergleichbare Rechte der Verleger längst” (Hegemann). „Ausländische Rechte tendieren zum Leistungsschutz für Verlage” (Schweizer). Vor allem in Großbritannien wird bereits seit 1956 das so genannte Publisher's Right gewährt. Nach dessen Vorbild führten auch viele andere Länder ein Verlegerrecht ein.

Ein Leistungsschutzrecht, wie es von den deutschen Presseverlagen gefordert wird, gibt es in keinem anderen Land auf der Welt. Es wäre ein internationales Novum, das in dieser Form weder im internationalen noch im europäischen Urheberrecht existiert. Weiter