Unterstützer
Die auf dieser Seite genannten Unternehmen, Verbände, Blogs und sonstigen Einrichtungen haben gegenüber IGEL ihre Unterstützung erklärt, was zunächst einmal bedeutet, dass sie sich grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger aussprechen, die Entstehung dieser Initiative befürworten und dem Projekt organisatorisch, finanziell oder ideell zur Seite stehen (zumindest im Sinne von „Gefällt mir!”).
Die Unterstützer nehmen keinen Einfluss auf die originären Inhalte der Webseite. Diese stammen von der IGEL-Redaktion oder sind bereits andernorts von Dritten veröffentlicht worden und dann entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund dieser Rollenverteilung liegt es auf der Hand, dass nicht jedes Argument an sich oder gar im Detail der Auffassung aller Unterstützer entsprechen muss.
Weitere Unterstützer, die sich mit ihrem Namen/ ihrem Logo für IGEL aussprechen wollen, sind nicht nur jederzeit herzlich willkommen, sondern auch von großer Bedeutung für den Erfolg der Initiative. Bei Interesse wenden Sie bitte an die Adresse: redaktion at leistungsschutzrecht.org
Um den zivilgesellschaftlichen Charakter dieser Initiative zu wahren, werden politische Parteien nicht in die Unterstützerliste aufgenommen. Wir hoffen insoweit auf Verständnis und freuen uns dennoch über den bereits durch Parteien geäußerten Zuspruch.
Materialien der Unterstützer
Niggemeier: Propaganda statt Journalismus
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat auf dem Jahreskongress des Bundesverbands Deutscher Presseverleger die Anwesenden dazu aufgefordert, gegen die Kritik ihrer Online-Redaktionen am Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorzugehen. Der Medienkritiker und Journalist Stefan Niggemeier findet das bestürzend, wenn kritische Journalisten auf Linie gebracht werden sollen.
Überschrift soll nicht gleich Überschrift sein
Bereits im November führte der Medienjournalist und -kritiker Stefan Niggemeier ein interessantes Gespräch mit Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE, über die Reichweite des Leistungsschutzrechts. Anlass war die Äußerung Keeses in seinem Blogbeitrag, dass möglicherweise auch Überschriften unter das Leistungsschutzrecht fallen würden. (Nicht nur) Niggemeier war überrascht und bat um eine Erklärung dieser Aussage; schließlich hieß es doch immer, dass Überschriften nicht erfasst seien. Das wenig später stattfindende Gespräch, in dem Niggemeier auf die Widersprüchlichkeit hinweist, kann man hier auf seinem Blog nachlesen.
"Es blickt zu sehr in die Vergangenheit"
Vergangene Woche hat Tobias Schwarz für Netzpiloten.de ein Interview mit Christian Flisek (SPD) geführt. Flisek ist seit dieser Wahlperiode Abgeordneter im Deutschen Bundestag und dort unter anderem Mitglied im Ausschuss Digitale Agenda sowie Recht und Verbraucherschutz.
Now is the time to fix copyright!
In her article published on The Digital Post, Caroline de Cock, Coordinator of the Copyright4Creativity (C4C) Coalition, claims that now is the time to fix European copyright law. And she is right.
Verfassungsbeschwerde gegen Leistungsschutzrecht
Heute hat der Internet-Konzern Yahoo Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Man halte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Der Kampf ums Leistungsschutzrecht hat erst begonnen
Über die Reichweite des Leistungsschutzrechts für Presseverleger - wer Geld zahlen muss und wer Geld für welche Leistung verlangen kann - herrscht großer Streit. Seit heute ist dieses Leistungsschutzrecht aber in Kraft. Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier schreibt bei Zeit Online über diesen Streit und zu welchen Widersprüchen er führt.
Rivva und das Leistungsschutzrecht (2)
Frank Westphal, Betreiber des Nachrichtenaggregators Rivva, verkündet auf seinem Blog, dass die Vorschautexte zu verlinkten Artikeln "jetzt jeden Tag ein bisschen mehr verblassen" würden. Mit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes am 1.8.2013 sollen die Snippets dann gar nicht mehr sichtbar sein. Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Auslegung von "kleinste Textausschnitte" zwinge ihn zu diesem Schritt.
Von allen Presseverlagen Lizenzen einzuholen sei allein schon aus finanzieller Sicht nicht zu schaffen. Allerdings hätten sich bereits ein paar Verlage und viele Blogs bereit erklärt, dass Westphal zur ihren Beiträgen weiterhin Snippets anzeigen dürfe (sog. Opt-In). Die große Masse sei damit aber noch längst nicht abgedeckt.
Leistungsschutzrecht aus Sicht einer Suchmaschine
Das Blog der Peer-to-Peer-Suchmaschine Faroo befasst sich mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und attestiert dem Gesetz „Unklarheit mit Methode”. Ungeklärt sei unter anderem, was ein Presseerzeugnis ist, wer als Presseverleger gilt, wieviele Worte oder Zeichen zulässig sein sollen, ob URLs unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie die Schutzdauer sicher erkannt werden kann und was als gewerblich gilt. Ergebnis:
2013 Special 301 Review: Identification of Countries Under Section 182 of the Trade Act of 1974
Die IT-Lobby-Organisation Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einer Stellungnahme an das Amt des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR) beschwert, das Presse-Leistungsschutzrecht werde neue Marktbarrieren schaffen. Diese würden US-Unternehmen, aber auch der deutschen Internetwirtschaft schaden. Das Leistungsschutzrecht widerspreche auch internationalen Verträgen. Die CCIA will Deutschland daher im „Special 301-Report” aufführen, eine Art Liste der Copyright-„Schurkenstaaten”.
Leistungsschutzrecht: Ein Kampf ohne Gegner
Über die Leistungsschutz-Pläne in Deutschland und die Forderungen in der Schweiz schreibt Lukas Stuber, Geschäftsführer der Zürcher Agentur Yourposition, bei netzwertig.com. Neben der Verleger-Rhetorik vom „Diebstahl” ihrer Inhalte schreibt er über die Aussage, Google würde indirekt von Verlagsinhalten profitieren. Er nennt es unzulässig verkürzt:
Androidnext: „Die Netznutzer sind die Gelackmeierten”
Die Redaktion von androidnext unterstützt jetzt IGEL und erklärt zum Leistungsschutzrecht:
Leistungsschutzrecht: Eine unheilige Scheindebatte
In der FAZ sieht Frank Rieger eine zweiteilige Strategie der Verlage beim Leistungsschutzrecht: Im ersten Schritt eine Zahlungspflicht zu etablieren und die Aufnahme von Verlagsinhalten im zweiten Schritt per Kartellverfahren oder „Suchmaschinenneutralität” festzuschreiben. Allerdings gehe die Einschätzung der LSR-Befürworter an den digitalen Machtverhältnissen vorbei.
Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen
Stefan Niggemeier hat in seinem Blog eine Rede veröffenticht, die Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau vor kurzem auf einer Tagung der Grünen zum Urheberrecht gehalten hat. Blau sieht im Leistungsschutzrecht eine nur symbolische, aber schädliche Politik und eine Machtprobe zwischen Google und den Verlagen, vor allem dem Springer-Verlag. Die Bundesregierung lasse es „entweder als seltsam netzfremd oder als zynisch” dastehen.
Snippets im Lichte des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage
In der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht untersucht der Internetrechtler Stephan Ott den rechtlichen Status von Snippets und die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts. Er kommt zum Ergebnis, dass man von einer Einwilligung der Verlage in die Nutzung von Snippets ausgehen kann.
Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen
Stefan Niggemeier zeichnet mit Verweis auf die Arbeit von Christopher Buschow ausführlich die Bemühungen der Verleger für ein Leistungsschutzrecht seit den ersten Forderungen im Jahr 2009 nach. Statt „Qualitätsjournalismus”, wie er von den Verlegern beschworen wird, lieferten sie beim Leistungsschutzrecht Propaganda.
Thierry Chervel: „Das Medium verliert an Profil”
Bei Vocer ist ein Interview von Ulrike Langer mit Perlentaucher-Mitgründer Thierry Chervel erschienen, das sich vor allem um fehlende journalistische Innovation in Deutschland dreht und auch die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht streift. Das Presse-LSR würde letzten Endes zu einer Privatisierung von Information führen, was der Idee einer freien Öffentlichkeit widerspricht, so Chervel.
Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist überflüssig und schließt keine Schutzlücken
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV haben ein Papier (PDF) veröffentlicht, dass sechs Punkte aufzählt, die für ein Leistungsschutzrecht sprechen sollen. Der DJV Berlin-Brandenburg hat dazu eine Replik veröffentlicht, in der er ausführlich auf die einzelnen Punkte eingeht. Die Replik in Kürze:
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