Unterstützer
Die auf dieser Seite genannten Unternehmen, Verbände, Blogs und sonstigen Einrichtungen haben gegenüber IGEL ihre Unterstützung erklärt, was zunächst einmal bedeutet, dass sie sich grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger aussprechen, die Entstehung dieser Initiative befürworten und dem Projekt organisatorisch, finanziell oder ideell zur Seite stehen (zumindest im Sinne von „Gefällt mir!”).
Die Unterstützer nehmen keinen Einfluss auf die originären Inhalte der Webseite. Diese stammen von der IGEL-Redaktion oder sind bereits andernorts von Dritten veröffentlicht worden und dann entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund dieser Rollenverteilung liegt es auf der Hand, dass nicht jedes Argument an sich oder gar im Detail der Auffassung aller Unterstützer entsprechen muss.
Weitere Unterstützer, die sich mit ihrem Namen/ ihrem Logo für IGEL aussprechen wollen, sind nicht nur jederzeit herzlich willkommen, sondern auch von großer Bedeutung für den Erfolg der Initiative. Bei Interesse wenden Sie bitte an die Adresse: redaktion at leistungsschutzrecht.org
Um den zivilgesellschaftlichen Charakter dieser Initiative zu wahren, werden politische Parteien nicht in die Unterstützerliste aufgenommen. Wir hoffen insoweit auf Verständnis und freuen uns dennoch über den bereits durch Parteien geäußerten Zuspruch.
Materialien der Unterstützer
Leistungsschutzrecht aus Sicht einer Suchmaschine
Das Blog der Peer-to-Peer-Suchmaschine Faroo befasst sich mit dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger und attestiert dem Gesetz „Unklarheit mit Methode”. Ungeklärt sei unter anderem, was ein Presseerzeugnis ist, wer als Presseverleger gilt, wieviele Worte oder Zeichen zulässig sein sollen, ob URLs unter das Leistungsschutzrecht fallen, wie die Schutzdauer sicher erkannt werden kann und was als gewerblich gilt. Ergebnis:
2013 Special 301 Review: Identification of Countries Under Section 182 of the Trade Act of 1974
Die IT-Lobby-Organisation Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einer Stellungnahme an das Amt des Handelsvertreters der Vereinigten Staaten (USTR) beschwert, das Presse-Leistungsschutzrecht werde neue Marktbarrieren schaffen. Diese würden US-Unternehmen, aber auch der deutschen Internetwirtschaft schaden. Das Leistungsschutzrecht widerspreche auch internationalen Verträgen. Die CCIA will Deutschland daher im „Special 301-Report” aufführen, eine Art Liste der Copyright-„Schurkenstaaten”.
Leistungsschutzrecht: Ein Kampf ohne Gegner
Über die Leistungsschutz-Pläne in Deutschland und die Forderungen in der Schweiz schreibt Lukas Stuber, Geschäftsführer der Zürcher Agentur Yourposition, bei netzwertig.com. Neben der Verleger-Rhetorik vom „Diebstahl” ihrer Inhalte schreibt er über die Aussage, Google würde indirekt von Verlagsinhalten profitieren. Er nennt es unzulässig verkürzt:
Androidnext: „Die Netznutzer sind die Gelackmeierten”
Die Redaktion von androidnext unterstützt jetzt IGEL und erklärt zum Leistungsschutzrecht:
Leistungsschutzrecht: Eine unheilige Scheindebatte
In der FAZ sieht Frank Rieger eine zweiteilige Strategie der Verlage beim Leistungsschutzrecht: Im ersten Schritt eine Zahlungspflicht zu etablieren und die Aufnahme von Verlagsinhalten im zweiten Schritt per Kartellverfahren oder „Suchmaschinenneutralität” festzuschreiben. Allerdings gehe die Einschätzung der LSR-Befürworter an den digitalen Machtverhältnissen vorbei.
Wolfgang Blau: Auch das schärfste Urheberrecht würde den Verlagen nicht helfen
Stefan Niggemeier hat in seinem Blog eine Rede veröffenticht, die Zeit-Online-Chefredakteur Wolfgang Blau vor kurzem auf einer Tagung der Grünen zum Urheberrecht gehalten hat. Blau sieht im Leistungsschutzrecht eine nur symbolische, aber schädliche Politik und eine Machtprobe zwischen Google und den Verlagen, vor allem dem Springer-Verlag. Die Bundesregierung lasse es „entweder als seltsam netzfremd oder als zynisch” dastehen.
Snippets im Lichte des geplanten Leistungsschutzrechts für Presseverlage
In der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht untersucht der Internetrechtler Stephan Ott den rechtlichen Status von Snippets und die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts. Er kommt zum Ergebnis, dass man von einer Einwilligung der Verlage in die Nutzung von Snippets ausgehen kann.
Ein Kartell nutzt seine Macht: Wie die Verlage für das Leistungsschutzrecht kämpfen
Stefan Niggemeier zeichnet mit Verweis auf die Arbeit von Christopher Buschow ausführlich die Bemühungen der Verleger für ein Leistungsschutzrecht seit den ersten Forderungen im Jahr 2009 nach. Statt „Qualitätsjournalismus”, wie er von den Verlegern beschworen wird, lieferten sie beim Leistungsschutzrecht Propaganda.
Thierry Chervel: „Das Medium verliert an Profil”
Bei Vocer ist ein Interview von Ulrike Langer mit Perlentaucher-Mitgründer Thierry Chervel erschienen, das sich vor allem um fehlende journalistische Innovation in Deutschland dreht und auch die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht streift. Das Presse-LSR würde letzten Endes zu einer Privatisierung von Information führen, was der Idee einer freien Öffentlichkeit widerspricht, so Chervel.
Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist überflüssig und schließt keine Schutzlücken
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV haben ein Papier (PDF) veröffentlicht, dass sechs Punkte aufzählt, die für ein Leistungsschutzrecht sprechen sollen. Der DJV Berlin-Brandenburg hat dazu eine Replik veröffentlicht, in der er ausführlich auf die einzelnen Punkte eingeht. Die Replik in Kürze:
Lügen fürs Leistungsschutzrecht (I)
Haben die Verlage nur die Wahl, mit Snippets oder gar nicht bei Google indexiert zu werden? So hatte es Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs bei Springer, gegenüber der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dargestellt.
Interview zum Leistungsschutzrecht mit Klaus Minhardt, DJV Berlin-Brandenburg
Im Medienmagazin bei Radio Eins äußert sich Klaus Minhardt, Geschäftsführer des DJV Berlin-Brandenburg zum Leistungsschutzrecht. An die versprochene Beteiligung der Journalisten glaubt er nicht. Auch die Grundkonstruktion hält er angesichts der Opt-out-Möglichkeit für Presseinhalte bei Google und anderen Suchmaschinen für verfehlt.
Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Verlage: Rechtsunsicherheit für freie Journalisten
Der Verband freier Journalisten Freischreiber verweist in einer Erklärung auf seine Ablehnung des Leistungsschutzrechts, die er durch den Referentenentwurf bestätigt sieht: „Wir sehen keinerlei Vorteil durch das vorgeschlagene Gesetz und befürchten, dass die unklaren Formulierungen freien Journalisten in Zukunft viel Ärger machen werden.”
Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut
Mario Sixtus stellt sich vor, wie mit dem Leistungsschutzrecht nach dem Referentenentwurf in fünf Schritten „Suchmaschinen-Melkmaschinen” konstruiert werden könnten, eine Art Mischung aus Content-Farmen und Rechnungsabteilung. Dazu müsste man Presseverleger werden, „überwiegend verlagstypisch“ publizieren, Lizenzbedingungen festlegen und für gewerbliche Nutzung sorgen. Sixtus: „Rechnungen an die fünf Suchmaschinen schreiben und ab in die Post damit: Fertig!”
Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute
Stefan Niggemeier sieht die Chancen für das Leistungsschutzrecht durch den jetzt öffentlichen Referentenentwurf sinken: „Nun ist die Unmöglichkeit und Untauglichkeit eines solchen Gesetzes unübersehbar.” Auch bei den Verlagen selbst scheine keine Einigkeit mehr zu herrschen.
Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Meinungsaustausch im Abseits
Bei den Netzpiloten schreibt Björn Rohles über die möglichen Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf die öffentliche Debatte. Die Beruhigungen, Netznutzer seien nicht betroffen, sieht er nicht bestätigt, wenn Blogs schon bei Flattr-Buttons und Berufsbezug als gewerblich gelten.
Wikipedia demnächst ohne Weblinks?
Wikimedia Deutschland sieht im Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Erstellung von freien Inhalten. In einer Erklärung kritisiert Jan Engelmann, Leiter Politik und Gesellschaft des Vereins, fehlende Trennschärfe zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Presseinhalten im Referentenentwurf:
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